Gartenlaube Genehmigung?

4 Antworten

Jedes Bundesland hat andere Regelungen, was Gartenhäuser an sich betrifft. In Niedersachen zum Beispiel sind Gartenhäuser innerhalb einer bebauten Siedlung bis 40m3 Raumfläche genehmigungsfrei und in NRW bis 30m3.

Dieses zählt jedoch immer nur für "Hütten", die lediglich als Abstellkammer für Geräte oder Gartenmöbel genutzen werden.

Gartenhäuser, die als zusätzlicher Wohnraum dienen und über eine Toilette , Heizung , Feuer- oder Kochstellen verfügen, sind genehmigungspflichtig. Dieses zählt grundsätzlich für alle Bundesländer.

Der Ofen, den also planst zu errichten, führt automatisch zum "Wohnraum" , da eben Gartengeräte oder Gartenmöbel keine Heizung benötigen :-)

Hier spielt es dann wohl auch keine Rolle, ob Du ein halboffenes Dach planst, oder nicht.

Von daher wirst Du um einen Bauantrag nicht herumkommen, insbesondere dann nicht, wenn Du komische Nachbarn hast. Hast Du keine Nachbarn ,.... wo kein Richter, da kein Kläger :-)

Das wäre gleichzusetzen mit offenem Feuer im Außenbereich, und das ist sowieso strengstens verboten. Für ein sogenanntes "Lagerfeuer" brauchst du eine Sondergenehmigung der Feuerwehr. Die muss löschbereit dabeistehen. Das ist nicht ganz billig.

Das kann dir das örtliche Bauamt verbindlich sagen

Ebenfalls Genehmigugspflichtig!!!

Du darfst rein Rechtlich nichtmal eine Lausige Feuerschalen ohne Genehmigung audmfstellen!!!

Gruß

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung