angenommen man baut auf einem grundstück ein haus ohne baugenehmigung..... was passiert dann?

13 Antworten

Du wirst gar nicht so weit kommen. So bald ein Haus in einer Siedlung ohne Genehmigung gebaut wird wird es die Gemeindeverwaltung irgendwie erfahren und dir den Bau einstellen. Dann braucht es eine nachträgliche Genehmigung, wenn es Genehmigungsfähig ist. Das kann dann schon mal 3Monate bis 1 Jahr dauern. So lange ruht deine Baustelle. Ein Busgeld ist da bestimmt auch noch drin. Viel einfacher ist es den Plan vorher anfertigen und genehmigen zu lassen. Dauert dann keine 14 Tage, wenn es in einem geordnetten Bebauungsgebiet ist.

Der Maurermeister aus Bayern

Nein, es muss nicht zwangsläufig abgerissen werden.

Im (für den Hausbesitzer) besten Fall entspricht das Haus allen baurechtlichen Vorschriften, dann kann es von der Baurechtsbehörde nachträglich genehmigt werden.

Falls das nicht der Fall ist, kommt es drauf an: Die BRB kann verlangen, dass evtl. ein Umbau zu erfolgen hat. Im schlimmsten Fall verlangt sie den teilweisen oder vollständigen Rückbau oder Abriss. Dabei ist halt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Unabhängig davon kann sie dem Schwarzbauer ein ordentliches Bußgeld aufbrummen.

Kann ich dir ganz einfach sagen, da wir selber ein Haus gekauft haben und ausschließlich das Dach ausbauen, aber da wir eine Veränderung nach außen hin vornehmen, brauchen wir eine Genehmigung. Die Rechtslage ist in diesem Fall sogar gar nicht mal so kompliziert. Wo kein Kläger, da kein Richter. Stört sich niemand daran und beschwert sich, passiert auch nichts. Kommt allerdings eine Beschwerde von Nachbarn oder sonst jemandem kann es passieren, dass es Post von der Stadt gibt, die die Unterlagen sehen will. Fehlt dann die Genehmigung, kannst du alles komplett abreißen! Also ohne Genehmigung bauen geht in die Hose. Kommt das raus, darfst du alles wieder abreißen! Hat ja auch seinen Sinn.. Keiner will in einer kleinen Familiensiedlung ein riesen Bankgebäude stehen haben. Aber generell gilt : Jede Veränderung nach außen braucht auch eine Genehmigung! Und sei es nur ein neugedecktes Dach! Ich hoffe, ich konnte dir helfen! Liebe Grüße Nils

Im schlimmsten Fall wird das Objekt kostenpflichtig entfernt.

Wenn die für den entsprechenden Bauplatz geltenden Bestimmungen eingehalten wurden, dann könnte es mit einem satten Bußgeld klappen, ansonsten: Abrissbirne.

sEvEn16 
Fragesteller
 05.10.2013, 21:50

was genau verstehst du unter geltenden bestimmungen beispielsweise?

Aliha  05.10.2013, 21:53
@sEvEn16

Es gibt einen Bebauungsplan, in diesem ist festgelegt, wie groß, wie hoch, welche Dachneigung usw. usw.