Kann eine Gemeinde das Aufstellen eines Mobilhomes verbieten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das kann sie. Je nach Rechtsauffassung ist das Abstellen von Fahrzeugen oder ein Bauwerk. Beide Nutzungen sind genehmigungspflichtig oder müssen dem qualifizierten Bebauungsplan entsprechen.

Je nach Bundesland (in diesen gibt es nämlich entsprechende rechtliche Rahmen!) kann das Aufstellen von Bauunterkünften genehmigungsfrei sein. Das Aufstellen über eine längere Zeit wird aber wohl als "Umgehung der Bauvorschriften" gesehen. Eine Nutzung für mehr als die Unterkunft von Arbeitern ist dann auch nicht statthaft.

PS: Wie kann man bitte auf die Idee kommen, dass man auf seinem Grundstück alles machen kann, was man will?

Der Wohnwagen muss in der Regel einen Stellplatz haben. Ein Stellplatz ist eine zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehene Fläche auf Privatgrund. Einzelheiten sind meist in den Stellplatzverordnungen der jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt.

So kann etwa sogar eine Brandschutzmauer vorgeschrieben sein.

Ist der Stellplatz nur für ein Auto vorgesehen, kann ein zweiwöchiges Abstellen eines Wohnwagens schon eine rechtswidrige Nutzung sein.

Je nach den Umständen des Einzelfalles kann die Behörde sogar annehmen, dass von dem Wohnwagen eine gebäudeähnliche Wirkung ausgeht. Die bedeutet, dass mit dem Wohnwagen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen.

Da es ja wirklich nur für die Restaurierung des ursprünglichen Gebäudes geht sehe ich kein Problem , nur denke ich, das die Gemeindeordnung vorsieht das es irgendwann verschwinden muss. Da geht es dann um Bebauungspläne, Vorschriften etc . also kurzzeitig ja langfristig nein

Aber um ganz sicher zu gehen würde ich zum Bauamt gehen und es mir schriftlich genehmigen lassen. Sonst kommt vielleicht das Bauordnungsamt und legt Dir die Baustelle still - Mit der Auflage dein Mobilheim wegzubringen.

Es könnte ja sein, Du überlegst es Dir anders und reißt plötzlich nur das gekaufte Haus ab. Das würde dann vielleicht gegen den Bebauungsplan verstoßen.

Das solltest Du mit der Gemeinde klären.

Es wird wohl keine gestzliche Regelung geben, die bundesweit anzuwenden ist.

Sch.........förderalismus. Dachte irgend einen Rahmen gäbe es da schon.

@douschka

Es gibt einen Rahmen. Nennt sich Baugesetzbuch. Viel Spass beim Lesen.

@douschka

Sch.........förderalismus. Dachte irgend einen Rahmen gäbe es da schon.

Gibt es ja auch - ich glaube ein Bauwagen ohne Toilette ohne Wasseranschluss ist gar kein Problem .Ein Mobilheim ist nun mal was ganz anderes, besonders wenn es an das öffentliche Netz angeschlossen wird 

Wenn der Bauwagen fahrbar bleibt kann man ihn auf eigenem Grundstück abstellen. Um sicher zu gehen, sollte man das zuständige Bauordnungsamt befragen (auch was die Sanierung der "Ruine" betrifft).