Baugenehmigung für Wochenendgrundstück (Behörden/Recht)?

2 Antworten

Also... viele der Häuschen haben ein Gewohnheitsrecht. Sie wurden zu einer Zeit erbaut, als das noch niemanden imteressiert hat, bzw. in manchen Gemeinden konnte man  nach Bezahlung einer Strafe sein Häuschen stehen lassen. Das ist heute anders. Wie du schon sagst, werden wegen des Landschaftsschutzes die wie Pilze aus dem Boden schießenden Häuschen nicht mehr so einfach geduldet. Es sei denn, sie stehen in einem Wochenendhausgebiet. Dort ist aber auch der qm-Preis deutlich teurer als auf ausgewiesen Ackerwiesen. Man könnte probieren, beim Landratsamt bei der Umweltbehörde einen Antrag auf Genehmigung stellen, wenn um euch herum Häuschen stehen. Begründung wäre die Unterstellung eines Rasenmähers und Gartengeräte zur Grundstückpflege. Das wird manchmal zugelassen (ca 8 qm). Die Gemeinden dürfen es nicht mehr genehmigen. 

Auch blöd: wenn der unerlaubte Bau angezeigt wird. Dann musst du abreißen und bekommst zusätzlich eine Geldstrafe. 

Ist eine Gratwanderung. 

Was Du machen solltest wäre direkt bei der Stadtverwaltung anzufragen wie es damit aussieht.

Ich war vor einigen Jahren in einer ähnlichen Situation und hab angefragt. Mir wurde dann mitgeteilt dass eine Hütte bis 20 m³ (Vorsicht, wirklich Kubik, nicht Quadrat) völlig Genehmigungsfrei ist und ein befestigter Weg dahin erlaubt ist. Zäune sind nicht erlaubt, auch keine Abgrenzung durch nichtheimische Hecken.

Die Terrasse vor dem Häuschen ist also eigentlich der befestigte Weg dahin und mein Zaun ist eine Rankhilfe für Beerensträucher.

Auch bei mir sind teils sogar Häuschen in massiver Bauweise vorhanden und richtige Zäune. Wenn das nur lang genug steht bekommt das ein Gewohnheitsrecht, oder wo kein Kläger da kein Richter.

AalFred2  23.08.2016, 12:40

Wenn das nur lang genug steht bekommt das ein Gewohnheitsrecht,

Das ist falsch.

machhehniker  24.08.2016, 03:37
@AalFred2

Wenn Du meinst...dann meine das hald.

AalFred2  24.08.2016, 08:25
@machhehniker

Das meine ich nicht, das weiss ich. In Deutschland gibt es nahezu kein Gewohnheitsrecht, bei Schwarzbauten schon gar nicht. Aber du wirst dich ja vom Behaupten dieses Unsinns auch durch Fakten nicht abbringen lassen.

machhehniker  25.08.2016, 05:24
@AalFred2

Der Begriff "Gewohnheitsrecht" trifft auf Gebäude wohl nicht wirklich zu. Den habe ich benutzt weil ich klugscheisserisches Korrigieren den achtungssuchenden Prollern überlasse und der bei der vorigen Antwort schon genannt wurde.

Ich kenne so einige Schwarzbauten die nun da sind und nicht abgerissen werden brauchen weil sie nun Bestandschutz erlangt haben.

Natürlich kannst Du nun Fakten bringen die eine Nichtexistenz davon nachweisen, wenn Du Dich wieder zum Volltrottel machen möchtest...

AalFred2  25.08.2016, 08:31
@machhehniker

Jetzt habe ich dir schon diverse Male erläutert, dass man Nichtexistenz nicht belegen kann. Aber offensichtlich sind selbst solch simple Zusammenhänge für deinen Intellekt zu anspruchsvoll.

Es gibt auch einen solchen Bestandsschutz nicht für Schwarzbauten. Bestandsschutz ist etwas völlig anderes. Ich würde dich ja nach dem Gesetz fragen, aus dem du deine Behauptung entnimmst, aber darauf würde ja nur wieder dein ewig langes, sinnfreies Gelaber folgen aber auf keinen Fall ein Gesetz. Insofern spare ich mir das.

machhehniker  26.08.2016, 05:37
@AalFred2

Genau deshalb, weil Du ja die Ansicht vertrittst dass eine Nichtexistenz nicht belegbar wäre, hab ich mich darüber gewundert dass ausgerechnet Du dann andeutest Fakten für diese Nichtexistenz zu haben.

Wegen dem Gesetz bin ich kein Jurist, der das genau benennen könnte, aber Du frägst ja nicht danach. Mir reicht es selbst ein Grundstück gehabt zu haben das schwarz bebaut wurde und diese Bebauung Bestandschutz genoss weil sich über Jahrzehnte hinweg niemand daran störte und auch weitere Schwarzbauten kenne die nun lang genug stehen und daher nicht abgerissen werden müssen.

AalFred2  26.08.2016, 07:53
@machhehniker

Gut, entschuldige. Das war wohl wieder zu komplex für dich.

weil Du ja die Ansicht vertrittst dass eine Nichtexistenz nicht belegbar wäre,

Das ist keine Ansicht, sondern ein Fakt.

hab ich mich darüber gewundert dass ausgerechnet Du dann andeutest Fakten für diese Nichtexistenz zu haben.

Wie schon gesagt, entschuldige die Komplexität meiner Aussage. Nochmal für dich: Die Nichtexistenz ist der Fakt.

Wegen dem Gesetz bin ich kein Jurist, der das genau benennen könnte, aber Du frägst ja nicht danach. Mir reicht es selbst ein Grundstück gehabt zu haben das schwarz bebaut wurde und diese Bebauung Bestandschutz genoss weil sich über Jahrzehnte hinweg niemand daran störte und auch weitere Schwarzbauten kenne die nun lang genug stehen und daher nicht abgerissen werden müssen.

Fassen wir mal zusammen. Du hast keine wirkliche Ahnung, nimmst ein obskures Praxisbeispiel, bei dem du nicht einmal genau weisst, was die Sachlage ist, dazu eine Begriff, den du mal irgendwo geört hast und konstruierst dir daraus eine allgemeingültige Rechtslage. Das ist zwar irgendwie niedlich, aber juristisch blöderweise immer noch Unsinn.

machhehniker  27.08.2016, 04:12
@AalFred2

Gut, entschuldige. Das war wohl wieder zu komplex für dich.

Ja, da hast Du Recht. Das verstehe ich nicht wie die Nichtexistenz der Fakt ist und dies ein Fakt ist weil es sich nicht belegen lässt.

Ich weiss jetzt nicht was Du bezweckst. Auch wenn Du immer wieder behauptest dass mein Intellekt Deinen anspruchsvollen Äusserungen nicht folgen kann, darauf springen nur Leute an auf die das zutrifft bzw ziemlich dumm sind. Mich triffst Du damit nicht, schon gar nicht wenn es von Jemanden kommt der offensichtlich völlig verblödet ist.

Ich hab nicht nur ein Praxisbeispiel, sondern habe nur Eines genannt. Die Rechtslage diesbezüglich habe nicht ich konstruiert sondern Mitarbeiter der Stadtverwaltung seinerzeit.

AalFred2  29.08.2016, 08:30
@machhehniker

Ja, da hast Du Recht. Das verstehe ich nicht wie die Nichtexistenz der Fakt ist und dies ein Fakt ist weil es sich nicht belegen lässt.

Es tut mir leid. Ich weiss einfach nicht, wie ich es noch simpler machen soll. Ich habe nirgendwo geschrieben, es sei ein Fakt, weil es sich nicht belegen lässt. Wenn du dir Dinge ausdenkst, musst du sie dir schon selber erklären.

Ich weiss jetzt nicht was Du bezweckst.

Auch dass ist simpel, darüber aufklären, dass du mal wieder Unsinn behauptest.

Ich hab nicht nur ein Praxisbeispiel, sondern habe nur Eines genannt.

Och Mensch Kleiner, es gibt kein Praxisbeispiel, weil es für Schwarzbauten keinen Bestandsschutz gibt. Das ist doch nicht so schwer.

Die Rechtslage diesbezüglich habe nicht ich konstruiert sondern Mitarbeiter der Stadtverwaltung seinerzeit.

Wenn die Mitarbeiter deiner Stadtverwaltung Rechtslagen konstruieren, werden sie doch nicht richtiger. Sie bleiben falsch

machhehniker  30.08.2016, 04:01
@AalFred2

Ich habe nirgendwo geschrieben, es sei ein Fakt

Schon wieder Gedächtnislücken.

Die Nichtexistenz ist der Fakt.

Auch dass ist simpel, darüber aufklären, dass du mal wieder Unsinn behauptest.

Offenbar hast Du noch immer nicht begriffen dass ich keinen Unsinn behaupte sondern über eine gewisse Erfahrung verfüge und daher Dinge kenne die Du Dir nichtmal vorstellen kannst. Nur weil es sich Deinem Vorstellungsvermögen entzieht glaubst Du nun dass es nicht existiert.

Wie ich schon geschrieben hab gibt es nicht nur ein Praxisbeispiel, es gibt noch Viele mehr.

Auch wenn Du noch so oft behauptest dass es das nicht gäbe bleiben die trotzdem noch vorhanden.

AalFred2  30.08.2016, 08:08
@machhehniker

Schon wieder Gedächtnislücken

Meine Sätze enden da, wo sich der Punkt befindet. Aber wenn das schon zu hoch für dich ist, verstehe ich den Unsinn, den du von dir gibst. Also nochmal der komplette Satz für dich.

Ich habe nirgendwo geschrieben, es sei ein Fakt, weil es sich nicht belegen lässt.

Jetzt begriffen, oder immer noch zu schwer?

Offenbar hast Du noch immer nicht begriffen dass ich keinen Unsinn behaupte sondern über eine gewisse Erfahrung verfüge und daher Dinge kenne die Du Dir nichtmal vorstellen kannst. Nur weil es sich Deinem Vorstellungsvermögen entzieht glaubst Du nun dass es nicht existiert.

Sülz, bla, sülz, bla. Praxis bla, Erfährung sülz. Du hast doch selber zugegeben, dass du kein Gesetz kennst, welches deine Behauptung stützt. Das ist auch kein Wunder, da ein solches nicht existiert. Es gibt für Schwarzbauten keinen Bestandsschutz. Daran ändert auch dein ganzes Praxisgesülze nichts. Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands durch deinen Sachbearbeiter ändert doch die Rechtslage nicht. Du hast nicht den Hauch einer Ahnung, was Bestandsschutz überhaupt ist.

Ansonsten belege doch mal bitte deine Behauptung über den Bestandsschutz mit der entsprechenden Vorschrift.

machhehniker  31.08.2016, 05:40
@AalFred2

Dann eben nochmal für Dich mit meiner Zeile die von Dir kopiert wurde:

weil Du ja die Ansicht vertrittst dass eine Nichtexistenz nicht belegbar wäre,


Das ist keine Ansicht, sondern ein Fakt.

Und schliesslich die Wiederholung Deinerseits:

Wie schon gesagt, entschuldige die Komplexität meiner Aussage. Nochmal für dich: Die Nichtexistenz ist der Fakt.

Jetzt kommst Du mit Vorschriften, Gesetze, blabla, sülz, dummes Geschwätz. Wozu denn????

Mir reicht es einen Schwarzbau besessen zu haben der zwar der Stadtverwaltung zu einem Dorn im Auge wurde aber sie Nichts dagegen tun konnen weil es bereits zu lange stand. Ich kenne noch weitere Schwarzbauten die genauso stehen bleiben dürfen weil es sie einfach schon zu lange gibt. Rechne ich jetzt noch die ganzen Zäune, Wege, Gartenhäuser, etc dazu die unrechtmässig in meinem Umfeld gebaut wurden und weil sich zu lange Niemand dafür interessierte dies ebenfalls stehen bleiben darf wäre sehr viel aufzuzählen.

AalFred2  31.08.2016, 08:56
@machhehniker

Dann eben nochmal für Dich mit meiner Zeile die von Dir kopiert wurde:

Nein, zitiert hast du zu Anfang eine andere Zeile und die nur zur Hälfte. Und ja,es ist ein Fakt, dass man Nichtexistenz nicht belegen kann. Ansonsten kannst du ja bestimmt die Nichtexistenz von grünen Männchen auf dem Mars belegen.

Jetzt kommst Du mit Vorschriften, Gesetze, blabla, sülz, dummes Geschwätz. Wozu denn????

Weil sich die Rechtslage in Deutschland aus Vorschriften und Gesetzen ergibt.

Mir reicht es einen Schwarzbau besessen zu haben der zwar der Stadtverwaltung zu einem Dorn im Auge wurde aber sie Nichts dagegen tun konnen weil es bereits zu lange stand

Was auch immer da geschehen ist, mit Bestandsschutz hatte das nichts zu tun. Bestandsschutz gibt es nur für legal errichtete Gebäude. Auch deine anderen Behauptungen zu illegalen Gebäuden sind halt mal Käse. Wenn eine Verwaltung wollte, könnte sie die alle abreissen lassen.

machhehniker  01.09.2016, 05:43
@AalFred2

Wie auch immer Du versuchst Dich da rauszuschreiben, Du behauptest Bestandschutz für Schwarzbauten würden nicht existieren und zu dieser Nichtexistenz hast Du zu Anfang von Fakten geschrieben.

Du solltest mal begreifen dass es ausserhalb Deines Lebensbereiches noch viel mehr gibt und es da Dinge gibt die sich in Deinen paar Strassenzügen um Dich herum gar nicht vorstellen lassen.

Meine Behauptungen beruhen auf der Realität. Ich hab ein Grundstück das in einem Gebiet für Baumwiesen liegt. Da sehr viel an Schwarzbau herrschte hat sich die Verwaltung vor 2 oder 3 Jahren einen Hubschrauberrundflug gegönnt um jegliche Schwarzbauten dieser Baumwiesen einzusehen. Meine Nachbarn berichteten mir, bzw haben die sich lebhaft ausgetauscht, dass sie mittels Schreiben dazu aufgefordert wurden diese Schwarzbauten zu entfernen. Das ging dann über Anwälte und Tralala und schliesslich blieben nur 2 Grundstückbesitzer übrig die ihr Zeug nicht stehen lassen durften. Die Verwaltung hätte dem Rest deren Bebauung abreissen wollen, durfte es aber nicht. Du bist hier Derjenige der Käse von sich gibt.

AalFred2  01.09.2016, 08:38
@machhehniker

Wie auch immer Du versuchst Dich da rauszuschreiben, Du behauptest Bestandschutz für Schwarzbauten würden nicht existieren und zu dieser Nichtexistenz hast Du zu Anfang von Fakten geschrieben.

Ein solcher Bestandsschutz existiert auch nicht und das ist ein Fakt. Mehr habe ich nicht geschrieben.

Du solltest mal begreifen dass es ausserhalb Deines Lebensbereiches noch viel mehr gibt und es da Dinge gibt die sich in Deinen paar Strassenzügen um Dich herum gar nicht vorstellen lassen.

Was du bei dir in Hintertupfingen, wo jeder mit jedem verwandt ist, alles gemauschelt bekommst, interessiert aber niemanden. Die Rechtslage gibt keinen Bestandsschutz für Schwarzbauten her.

Meine Behauptungen beruhen auf der Realität. Ich hab ein Grundstück das in einem Gebiet für Baumwiesen liegt. Da sehr viel an Schwarzbau herrschte hat sich die Verwaltung vor 2 oder 3 Jahren einen Hubschrauberrundflug gegönnt um jegliche Schwarzbauten dieser Baumwiesen einzusehen. Meine Nachbarn berichteten mir, bzw haben die sich lebhaft ausgetauscht, dass sie mittels Schreiben dazu aufgefordert wurden diese Schwarzbauten zu entfernen. Das ging dann über Anwälte und Tralala und schliesslich blieben nur 2 Grundstückbesitzer übrig die ihr Zeug nicht stehen lassen durften. Die Verwaltung hätte dem Rest deren Bebauung abreissen wollen, durfte es aber nicht. Du bist hier Derjenige der Käse von sich gibt.

Warum auch immer du hier deine Dorfgeschichten wiederholst, erschliesst sich mir nicht. Ich spreche über die Rechtslage, von der du ja schon zugegen hast, sie nicht zu kennen. Aber du kannst ja mal bei dein Nachbarn nachfragen, auf welche Gesetze du dich beziehen sollst. Dann wirst auch du feststellen, dass so etwas wie ein Bestandsschutz für Schwarzbauten nicht existiert.

machhehniker  02.09.2016, 03:50
@AalFred2

Und wenn Du es noch so oft wiederholst werden Deine schwachsinnigen Behauptungen dadurch auch nicht richtig.

Ich habe bereits mehrfach festgestellt dass sehr wohl so etwas wie Bestandschutz für Schwarzbauten existiert, da brauche ich nicht mehr herumzufragen.

Noch immer amüsand empfinde ich dass Du eine Nichtexistenz als Fakt darstellst und nichtmal bemerkst dass sich dies nach Deiner eigenen Betrachtungsweise widerspricht.

AalFred2  02.09.2016, 08:44
@machhehniker

Ich habe bereits mehrfach festgestellt dass sehr wohl so etwas wie Bestandschutz für Schwarzbauten existiert, da brauche ich nicht mehr herumzufragen.

Nein, du hast mehrfach behauptet ohne es belegen zu können. Es sit auch immer noch falsch.

Noch immer amüsand empfinde ich dass Du eine Nichtexistenz als Fakt darstellst und nichtmal bemerkst dass sich dies nach Deiner eigenen Betrachtungsweise widerspricht.

Nein, tut es nicht. Wieso sollte es?

machhehniker  04.09.2016, 05:17
@AalFred2

Falsch ist Deine Behauptung, mit dem Unterschied dass meine Behauptung, weil es ja existiert, sich auch einwandfrei nachweisen lassen würde aber Deine Behauptung nach Deiner eigenen Meinung nicht nachweisbar ist weil Du ja behauptest dass eine Nichtexistenz nicht belegbar wäre.

Ach ja, hab ich fast vergessen. Du kennst ja die Bedeutung der Begriffe mit denen Du um Dich wirfst gar nicht und dann verdrehst Du ggf Begriffserklärungen dafür bis sie zu Deinem Schwachsinn passen. Dann kann eine unbelegbare Nichtexistenz auch ein Fakt sein, ich lache trotzdem darüber.

AalFred2  05.09.2016, 11:45
@machhehniker

mit dem Unterschied dass meine Behauptung, weil es ja existiert, sich auch einwandfrei nachweisen lassen würde

Dann tu das doch einfach. Ich warte.

weil Du ja behauptest dass eine Nichtexistenz nicht belegbar wäre.

Siehst du das etwa anders? 

Du kennst ja die Bedeutung der Begriffe mit denen Du um Dich wirfst gar nicht

Was meinst du denn da so?

machhehniker  05.09.2016, 18:17
@AalFred2

Dann tu das doch einfach.

Hab ich behauptet dass es einfach wäre?

Siehst du das etwa anders?

Natürlich kann Nichtexistenz nachgewiesen und somit belegt werden!

Was meinst du denn da so?

Jetzt aktuell scheinst Du den Begriff "Fakt" nicht zu kennen.

AalFred2  06.09.2016, 09:06
@machhehniker

Hab ich behauptet dass es einfach wäre?

Dann tue es doch wie auch immer. Ich warte.

Natürlich kann Nichtexistenz nachgewiesen und somit belegt werden!

Dann hätte ich gerne einen Beleg für die Nichtexistenz eines Fahrzeugs, welches annähernd Lichtgeschwindigkeit erreicht.

Jetzt aktuell scheinst Du den Begriff "Fakt" nicht zu kennen.

Du irrst, wie so oft.

machhehniker  07.09.2016, 03:51
@AalFred2

Dann tue es doch wie auch immer. Ich warte.

Dann komm in meine Gegend, ich zeige Dir die Schwarzbauten und mache Dich mit deren Besitzern bekannt. Mein Zeitaufwand stelle ich Dir selbstverständlich in Rechnung. Wenn Du brav bist bekommst Du von denen dann evtl auch deren diesbezüglichen Schriftverkehr gezeigt.

Dann hätte ich gerne einen Beleg für die Nichtexistenz eines Fahrzeugs, welches annähernd Lichtgeschwindigkeit erreicht.

Was Du gerne hättest interessiert mich nicht.

Du irrst, wie so oft.

Wenn Du meinst, ich kann damit gut leben.

AalFred2  07.09.2016, 07:57
@machhehniker

Dann komm in meine Gegend, ich zeige Dir die Schwarzbauten und mache Dich mit deren Besitzern bekannt. Mein Zeitaufwand stelle ich Dir selbstverständlich in Rechnung. Wenn Du brav bist bekommst Du von denen dann evtl auch deren diesbezüglichen Schriftverkehr gezeigt.

Was bei euch in Hintertupfingen so passiert, belegt da nichts. Ein Beleg wäre das Gesetz, auf das du dich beziehst. Also, wo finde ich im Gesetz den Bestandsschutz für Schwarzbauten?

Auch wenn das für dich offenbar zu hoch ist, ist Nichtexistenz nicht belegbar. Aber auch hier könntest du ja mal diesen Satz belegen.

Natürlich kann Nichtexistenz nachgewiesen und somit belegt werden!

machhehniker  08.09.2016, 04:27
@AalFred2

Dies ging in die Rechtssprechung und die sah dies ebenfalls als eine Form von Bestandschutz.

Lässt sich die Nichtexistenz von Limonade in einer leeren Limonadenflasche nicht nachweisen?

AalFred2  08.09.2016, 08:38
@machhehniker

Die Rechtssprechung folgt aufgrund von Gesetzen. Lieferst du die jetzt noch oder behauptest du einfach weiter denselben Unsinn?

Lässt sich die Nichtexistenz von Limonade in einer leeren Limonadenflasche nicht nachweisen?

Fang an.

machhehniker  09.09.2016, 03:56
@AalFred2

Ich berichte weiterhin was ich erlebt habe. Du kannst es meinetwegen als Unsinn bezeichnen, wenn jemand wie Du das so sieht sehe ich dies als Kompliment.

AalFred2  09.09.2016, 08:47
@machhehniker

Also kein Beleg. Wen wundert's. Nicht einmal für die Limonadenflasche. Aber wie ich schon oben schrieb, war von dir nichts anderes zu erwarten.

machhehniker  10.09.2016, 03:52
@AalFred2

Ich hab Dir den Beleg angeboten, aber wen wundert es auch, ein Beleg der entgegen Deiner Meinung ist wird von Dir einfach nicht akzeptiert.

Mit der Limoflasche war eine Frage von mir um Dir einen Denkanstoss zu geben (was bei Dir erwiesenermassen vergebens ist, werde nicht mehr versuchen Dich zu etwas zu bewegen das Deine Fähigkeiten übersteigt).

AalFred2  12.09.2016, 08:50
@machhehniker

Ich hab Dir den Beleg angeboten,

Nein, hast du nicht. Der Beleg wäre das entsprechende Gesetz und keine Weltreise nach Hintertupfingen auf meine Kosten.

aber wen wundert es auch, ein Beleg der entgegen Deiner Meinung ist wird von Dir einfach nicht akzeptiert.

Es gibt keinen Beleg.

Mit der Limoflasche war eine Frage von mir um Dir einen Denkanstoss zu geben

Du hast gesagt, du könntest es belegen und ich warte immer noch. Also, was ist jetzt? War wohl nichts.

machhehniker  13.09.2016, 05:28
@AalFred2

Nunja, eigentlich wollte ich nicht versuchen Dich zu Etwas zu bewegen das Deine Fähigkeiten übersteigt und dabei hab ich ganz vergessen dass Du ja Geschriebenes nicht sinngemäß verstehen kannst.

Du hast angezweifelt dass meine Erfahrungen zutreffen und als ich dazugeschrieben hab dass sie nachweisbar sind wolltest Du dies nachgewiesen haben. Trotz meiner Warnung dass dies nicht einfach wäre hast Du dies trotzdem beauftragt. Du hast nun vergessen dass auch ich für meine dazu aufgebrachte Zeit entlohnt werden müsste, sei froh dass ich nicht bereits tätig wurde und Dir die Rechnung dafür zusende.

Den Beleg gibt es schon, nur Du möchtest die Umstände nicht aufbringen Dich davon zu überzeugen. Betroffene werden wohl nicht zustimmen ihre persönlichen Unterlagen aller Welt zu zeigen.

Wann hab ich denn gesagt dass ich die Nichtexistenz von Limonade in einer leeren Limonadenflasche belegen könnte? Mich interessiert eigentlich mehr woher Du das wissen möchtest, hast Du etwa illegale Abhöreinrichtungen bei mir?

Aber dies habe ich nichtmal geschrieben.

AalFred2  13.09.2016, 14:48
@machhehniker

Den Beleg gibt es schon, nur Du möchtest die Umstände nicht aufbringen Dich davon zu überzeugen.

Nein, den gibt es nicht. Beleg doch mal bitte, dass es den Beleg gibt. Ein Gesetz wäre schön. Bisher behauptest du nur es gäbe einen. So belege ich dir annähernd alles.

Lässt sich die Nichtexistenz von Limonade in einer leeren Limonadenflasche nicht nachweisen?

Nein.

machhehniker  14.09.2016, 03:49
@AalFred2

Wie ich schon angeboten habe, Du kannst herkommen, ich mache Dich mit den betreffenden Schwarzbautenbesitzern bekannt und Die bestätigen Dir was ich hier schreibe. Die Schwarzbauten gibt es und die bekamen durch ihre lange Existenz eine Form von Bestandschutz.

Wenn Du juristisch beraten werden möchtest solltest Du einen Anwalt aufsuchen.

Wenn sich dies nicht nachweisen lässt stellt sich mir die Frage warum dann Hersteller von Limonade Diese überhaupt in die Flaschen füllen. Wenn nicht nachgewiesen werden kann dass Keine drin ist könnten die doch genauso leere Flaschen als Voll verkaufen.

AalFred2  14.09.2016, 08:51
@machhehniker

Wie ich schon angeboten habe, Du kannst herkommen, ich mache Dich mit den betreffenden Schwarzbautenbesitzern bekannt und Die bestätigen Dir was ich hier schreibe. Die Schwarzbauten gibt es und die bekamen durch ihre lange Existenz eine Form von Bestandschutz.

Die müssten mir das Gesetz liefern. Deren Behauptungen wären genausowenig ein Beleg wie deine. Für die Nennung des Gesetzes muss ich aber nicht zu dir kommen.

Wenn sich dies nicht nachweisen lässt stellt sich mir die Frage warum dann Hersteller von Limonade Diese überhaupt in die Flaschen füllen. Wenn nicht nachgewiesen werden kann dass Keine drin ist könnten die doch genauso leere Flaschen als Voll verkaufen.

Das war ja nicht die Frage. Du kannst eben die Nichtexistenz nicht beweisen. Aber mir würde schon reichen, wenn du mir eläuterst, wie man die Nichtexistenz eines Gesetzes belegen soll. Du behauptest ja, das würde funktionieren.