Gabionenwand (4m x1,80m x 0,25m, ca. 2 Tonnen schwer) als Zaun direkt an Grenze: Anzeigepflicht durch Nachbar?

2 Antworten

Schaut in den Bebauungsplan, der für eure Siedlung aufgestellt wurde. Da kann uA drin stehen, wie der Grenzzaun auszuschauen hat. Wenn nicht, dann geht es nach Landesbauordnung. Leider fehlt dazu die Angabe des Bundeslandes. Das Gewicht hat nichts zu sagen, ob er nicht bauen darf. Es braucht auch keine statische Berechnung dafür, da sie eine Typenzulassung haben. Es muss nur sicher gestellt sein, das sie in den Boden verankert sind und nicht umfallen können. Das mit den absackenden Gelände des Flusslaufes ist aus 200m weit her geholt. Dann wäre euer Haus schon bis zum Dach eingesunken, den das hat mehrere hundert Tonnen Gewicht. Wenn nichts geschrieben steht, dann würde z. B. in Bayern diese Wand als Trennung von Haushälften nach BayBo zulässig. Sorry, ihr müsst es wohl dulden.

wenn Landesbauordnung und Bebauungsplan das zulassen hast Du eine Zitrone ......

..... mach Limonade daraus:

Terrassengeländer abmontieren und Terrasse bis zur Grenze erweitern. ;o)