Brandstiftung am Auto- zahlt der Täter?

7 Antworten

Ja, der Verursacher zahlt. Im Prinzip! Denn das muss er erst mal bezahlen "Können". Man kann ja bekanntlich einem nackten Mann nix aus der tasche ziehen.

Das wird ein Zivilprozess in der Folge des Strafprozesses. (Brandstiftung ist ja zunächst mal strafbar). Wenn alles eindeutig ist, bekommst Du einen "vollstreckbaren Titel", mit dem Du den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst. Weil aber der Betreffende zu dieser Zeit womöglich bereits einsitzt, wird nicht viel dabei herumkommen.

Mehr Details sagt Dir Dein Anwalt (den Du in diesem Fall ohnehin brauchen wirst)

Hier wäre der Täter in der Pflicht zu zahlen. Wenn du ihm die Brandstiftung nachweisen kannst, kannst du gegen ihn vorgehen.

Eine Versicherung , falls er eine solche haben sollte, wird nicht zahlen, weil es sich hier um Vorsatz handelt.

Also musst du den Schaden bei deiner Versicherung melden. Ist das Fahrzeug mit Teilkasko oder Vollkasko versichert, übernimmt die Versicherung den Schaden.

Das aber hat zur Folge, dass du in eine höhere Schadensklasse eingestuft wirst.

Freilich wirst du gerichtlich gegen den Täter vorgehen und versuchen das Geld von ihm zu bekommen. Wenn der erst aus dem Knast gekommen ist, wird das wohl mehr als fraglich sein, ob er über das Geld verfügt. Dann bekommst du einen Titel der 30 Jahre lang Gültigkeit hat. Während dieser Zeit kannst du immer wieder mal den Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeischicken und Pfändungsversuche machen lassen.

Teilkasko zahlt und holt sich das vom Täter, wenn er überführt und festgenommen wird wieder zurück

die Haftpflicht alleine bringt da nix…die zahlt nur Schäden die anderen durch das Feuer entstehen

Das ist eine Fall für eure Teilkaskoversicherung.

Mit der Anschuldigung solltet ihr vorsichtig sein. Stellt sich heraus, dass diese Person ein Alibi hat, kann sie euch wegen falscher Anschuldigung anzeigen.

Der Täter ist natürlich haftbar - in vollem Umfang. Da es sich um Vorsatz handelt, wird keine Haftpflicht des Täters zahlen - sofern überhaupt vorhanden.

Hat der Täter kein Geld, dann bleibt nur die eigene Versicherung. Die eigene Haftpflicht zahlt nichts, meist zahlt hier die Teilkasko.