Sachbeschädigung?

6 Antworten

Weil das genau so in § 306 StGB steht. Dort ist aufgeführt, in welchen Fällen es sich um Brandstiftung handelt. Von Fahrrädern steht dort nichts.

https://dejure.org/gesetze/StGB/306.html

§ 303 StGB steht in 26. Abschnitt (Sachbeschädigung)

§ 306 StGB hingegen im 27. Abschnitt (Gemeingefährliche Straftaten)

Schutzgut beider Paragraphen ist das Eigentum.
Man geht jedoch davon aus, dass durch einen Brand bei einem der in § 306 StGB genannten Objekte eine Gefahr für die Allgemeinheit hinzukommt, da sich der Brand ausbreiten kann. Bei einem Fahrrad kann das zwar auch passieren, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit deutlich geringer, sodass dies nicht von § 306 StGB erfasst ist.

Eben jene zusätzliche Gefahr begründet den deutlich erhöhten Strafrahmen.

Sollte sich diese Gefahr dann tatsächlich in einer konkreten Gefährdungssituation realisieren greift sowieso § 306a Abs. 2 StGB.

Ich finde das Wort "Schachbeschädigung" fantastisch. Habe ich sofort in meinem Wortschatz aufgenommen. Danke dafür.

Und ansonsten ist das doch klar. Von einem brennenden Fahrrad geht eine ungleich geringere Gefahr aus, als von einem brennenden KFZ.

Ich nehme mal an da ein Fahrrad kaum Schäden anrichten kann wobei ein Auto explodieren kann wenn es brennt und der Gefahrenbereich auch viel größer ist.

Welche "Zusatzgefährdung" geht von einem Fahrrad aus?

Wenn ein Auto brennt kann noch viel mehr zu brennen beginnen!