BahnCard 100 Sonderkündigungsrecht?

5 Antworten

Ein Sonderkündigungsrecht entsteht immer dann, wenn eine wesentliche Vertragsgrundlage geändert wird. Beispiel: Du hast die BC100 mit monatlicher Zahlung und die DB kündigt an, ab nächsten Monat mehr abzubuchen. Sonderkündigungsrecht.

Die Deutsche Bahn hat aber gar nichts geändert, vielmehr ist sie selbst Opfer des Einwirkens Dritter geworden. In diesem Fall ein Arbeitskampf. Ich würde mal darauf tippen, dass das neben höherer Gewalt ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurde (musst Du selbst lesen). Anderes Beispiel: Ein LKW fährt wegen zu hoher Ladung in eine Brücke und der Zugverkehr muss für diese Brücke eingestellt werden. Kriegst Du von der Bahn keinen Pfennig, den LKW-Fahrer könntest Du allerdings verklagen, wenn Du willst.

Nein. So ein Streik ist nicht regelmäßig

Aure86  06.09.2021, 12:34

Zählt das nicht auch schon als höhere Gewalt?

HeartofIronfan 
Fragesteller
 06.09.2021, 12:41
@SirPeterGriffin

Tatsächlich habe ich eine Verbindung rausgesucht. Leider ist der Bahn 3 min. vorher aufgefallen, dass niemand da ist, der den Zug fährt.

Wenn der Streik 5 Tage geht, ist es schwer früher zu fahren.

SirPeterGriffin  06.09.2021, 12:44
@HeartofIronfan

Aber es gibt da noch Flixtrain, Bus, Taxi, Flixbus, etc.

HeartofIronfan 
Fragesteller
 06.09.2021, 12:49
@SirPeterGriffin

ich muss halt immer durch ganz DE. Da gibt es im Prinzip keine Alternativen. Vor allem wenn man noch arbeitet ^^

Und du scheinst dich auch auszukennen… Weißt du wie lange eine Rückerstattung (also die 10€s bei der BahnCard 100) dauert?

Warte mal wieder 2 Monate auf die Kohle…

Ein Streik zählt als höhere Gewalt. Da gibt's kein Sonderkündigungsrecht.

Kündige einfach fristgemäß.

HeartofIronfan 
Fragesteller
 06.09.2021, 12:41

Naja, wenn man ein Jahresabo hat ^^

abenhard30  06.09.2021, 12:49
@HeartofIronfan

Du kannst ja im Rest des Jahres noch so viel Bahn fahren, dass sich die Karte trotzdem gelohnt hat. Ich denke/hoffe nicht, dass der Streik noch den Rest des Jahres dauert

Nein, es gibt kein Kündigungsrecht. Da musst du durch.

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht.

Für ausfallende/verspätetete Züge stehen dir vollumfänglich die Fahrgastrechte auch beim Streik zu:

Bild zum Beitrag

Darüber hinaus, kannst du dich an den BahnComfort Service wenden und kannst nach einer Kompensation fragen. .

E-Mail: comfort-service@bahn.de

Tel.: 030 586020900

 - (Recht, Kündigung, Bahn)