Bahn Card 100 von Steuer absetzen auch bei Hauptwohnsitz und Dienstsitz in gleicher Stadt?

4 Antworten

So wie Du es schilderst, geht es nicht.

Aber, Du musst Dich fragen, wo Dein Lebensmittelpunkt ist.

Wenn Dein Lebensmittelpunkt dort ist, wo Dein Freund wohnt, dann wäre es doppelte Haushaltsführung und Das wären Heimfahrten und somit Abzug. Aber wenn es eben nur Besuche beim FReund sind, dann eben nicht.

Übrigens hat das nichts mit dem Meldegesetz zu tun.

Ergänzung:

Bitte schau in:

Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 9 Werbungskosten
(1) Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch (...)

Und jetzt Bitte die Punkte 4. bis 6. durchlesen.

Sofern Du jedes Wochenende zu Deinem Partner nach Köln pendelst kannst Du klar die Kosten geltend machen, da sich Dein Lebensmittelpunkt in Köln befindet:

Rechtsgrundlage: R 9.10 Abs. 1 Satz 3 mit Satz 8 LStR.

Die Wohnung des Lebenspartners wird dabei als "Deine" Wohnung angesehen, da ein abgeleitetes Nutzungsrechts hier ausreichend ist!

Dann würde ich an Deiner Stelle auch gleich mal prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Doppelte Haushaltsführung hergestellt werden können:

www.doppelte-haushaltsfuehrung.de

Gutes Gelingen!

Nein, kannst du natürlich nicht. Deine dienstlichen Fahrten gibst du an, dafür gibt es den Standardsatz.

ich würde sie nicht anerkennen. es steht da "es können Aufwendungen angesetzt werden, die für den Erhalt der Arbeit notwendig sind". klar kann man sich über so einen satz streiten. aber ich wette dass du lügen würdest, wenn der Bearbeiter dich fragen würde ob die bahn Card notwendig für den Erhalt der Arbeit ist und du "ja" sagen würdest