BAföG: Zeile 75-76?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei 75 trägst du dann 5400 € als voraussichtlich Jahreseinkommen ein. Ob du vermögenswirksame Leistungen von deinem AG erhältst, kannst du mit einem Blick auf den Lohnzettel klären (schau mal ob da VwL aufgeführt sind) In der Regel weiss man aber, wenn man sowas bekommt, da das vorher abgesprochen wird bzw. viele AG das auch erst auf Wunsch des AN zahlen. Bei Minijobs auch eher unüblich.

Batista2198 
Fragesteller
 12.11.2019, 12:57

Ahso, vielen Dank.
Lohnzettel sagt nein, also kreuze ich das nicht an.
Vielen Dank.

Wie funktioniert Vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen

Vermögenswirksame Leistungen sind eine staatlich geförderte Form der Vermögensbildung. Der Arbeitgeber zahlt dazu monatliche Sparbeträge für den Arbeitnehmer direkt in eine spezielle Geldanlage ein.

Die Höhe der VL vom Arbeitgeber

Die Leistungen Ihres Arbeitgebers, sofern er sie gewährt, können minimal 6,65 Euro und maximal 40 Euro pro Monat umfassen. Damit belaufen sie sich auf einen Höchstsatz von 480 Euro im Jahr. Wie viel Sie vom Arbeitgeber dazu bekommen, hängt nicht davon ab, wie viel Sie verdienen.

Wie funktioniert Vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen

Die Vermögenswirksame Leistung (VL auch: VWL) ist eine tarifvertragliche, per Arbeitsvertrag vereinbarte oder freiwillig gezahlte Geldleistung durch den Arbeitgeber. ... Die Vermögenswirksamen Leistungen können wie bereits erläutert bis zu 40,- € pro Monat betragen.

Du schreibst:

Gut, das sind dann 450 12 € bei mir, da ich im Monat 450 € bekommen und der Bewilligungszeitraum 12 Monate beträgt.

Wird ausdrücklich nach dem Monateinkommen gefragt - oder evtl. nach dem voraussichtlichen Jahres-Einkommen?

Gut zu wissen:

Bei 450,- Euro-Jobs handelt es sich NICHT um Brutto-Löhne!!

Es geht um voraussichtliche ! Brutto-Einnahmen - ergo stellt es bei einer solch geringfügigen "Überschreitung" kein Problem dar :

https://www.bafög.de/de/welche-freibetraege-werden-gewaehrt--378.php

Aufgrund dieser Berechnungsmethode bleibt ein Bruttoeinkommen von 5.421,84 Euro in zwölf Monaten bzw. monatlich 451,82 Euro anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass Auszubildende einem 450 Euro-Minijob nachgehen können, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung nach dem BAföG vorgenommen werden.

Um irgendwelche "Irritationen" zu vermeiden - würde ich den Höchtstbetrag 450 Euro monatlich bzw. 5400 Euro jährlich angeben.

Batista2198 
Fragesteller
 12.11.2019, 12:54

Also das "ja" nicht ankreuzen ?

wilees  12.11.2019, 13:17
@Batista2198

Verrate bitte einmal welches Formblatt Du meinst - ich habe keine Lust mir alle aufzurufen.

Batista2198 
Fragesteller
 12.11.2019, 17:48
@wilees

Formblatt 1 Seite 3/4

wilees  12.11.2019, 17:50
@Batista2198

In dieses Feld gehört für Dich kein Kreuz

Batista2198 
Fragesteller
 12.11.2019, 18:23
@wilees

Ja super, dann lasse ich das frei. Danke Dir.

die wollen wissen, ob du einen Bausparvertrag, eine Lebensversicherung oder ähnliches hast, die im Rahmen der " vermögens wirksamen Leistungen " subventioniert wird... der Arbeitgeber beteiligt sich dann eventuell.. also geht es um diesen " Bonus " , der abgefragt wird..

ich weiß nicht, ob die Bewilligungsstelle deine Angaben " abgleicht ", wahrscheinlich tun sie es.., aber diese Angaben könnten natürlich einen " Abzug " bei der Berechnung der Höhe des hoffentlich bewilligten BAföG, s für dich bedeuten... laß die Zeile doch " leer "...