Bafög ist hier die Jahresumme in Brutto oder Netto gemeint?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist immer problematisch, wenn die Begriffe Verdienst, Einnahmen, Einkünfte und Einkommen wahllos verwendet werden - umgangssprachlich geht das immer synonym.

Man muß also zunächst einmal definieren, was mit Einkommen eigentlich gemeint ist - das kann man oft im Gesetz nachlesen:

§ 21 BAföG - Einkommensbegriff

Als Einkommen gilt [ ...] die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.

  • Arbeitnehmer:

Bruttoarbeitslohn ./ Werbungskosten (mind. aber 1.000 € = AN-Pauschbetrag) = Einkünfte

  • Selbständige Gewerbetreibende:

Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben = Gewinn = Einkünfte

Positiv heißt: der Wert muß größer als NULL sein - bei Selbständigen/Gewerbetreibenden (bei ArbN ist das selten der Fall) kann ein Verlust entstehen - dann ist Null einzutragen.

Die Werte kannst Du dem Steuerbescheid entnehmen.

Wenn keine Steuererklärung gemacht wurde, muß man sie selbst ermitteln (z. B. bei Arbeitnehmern):

30.000 Bruttoarbeitslohn ./. 1.000 € Arbeitnehmerpauschbetrag (den kann man immer ansetzen) = 29.000 € einzutragen.

30.000 Bruttoarbeitslohn ./. 3.000 € Werbungskosten (z. B. Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen etc. = tatsächliche Werbungskoten die höher sind als 1.000 €) = 27.000 € einzutragen.

Die Werte sind immer Jahreswerte.

Man hat einmal vorgehabt, daß man generell die steuerlichen Definitionen und Begriffe in Formularen von Behörden verwenden sollte - das hat bislang noch nicht funktioniert, sodaß es sein kann, daß unterschiedliche Behörden die Begriffe unterschiedlich definieren.

Klamenbostelle 
Fragesteller
 30.09.2021, 21:28

Vielen Dank wie sieht es denn aus wenn es um die Lohnsteuer geht?

Klamenbostelle 
Fragesteller
 30.09.2021, 21:29

Als selbständiger hat man ja nur eine Einkommensteuer, im Bafög ist aber die Lohnsteuer gefragt , muss ich die EK Steuer stattdessen angeben ?

DerSchopenhauer  30.09.2021, 23:18
@Klamenbostelle

nein - Du legst ja sowieso den letzten Einkommensteuerbescheid bei

Die Zeile 21 ist nur für Arbeitnehmer die keine Einkommensteuererklärung machen.

Steht bei dem "i" nichts?

Im Antrag für einen selbst ist immer das Brutto-Einkommen gefragt. Oder ist das für die Eltern?

Klamenbostelle 
Fragesteller
 29.09.2021, 22:20

im I steht leider nichts und ja das ist für die Eltern.

Klamenbostelle 
Fragesteller
 30.09.2021, 00:27
@Fortuna1234

Hmm warum muss man die Einnahmen aus dem Minijob auch einbeziehen wenn man die Einnahmen aus dem Minijob doch einen Schritt vorher schon bereits angegeben hat?

Klamenbostelle 
Fragesteller
 30.09.2021, 00:47
@Fortuna1234

Mal eine andere Frage, angenommen mein Vater besitzt ein Gewerbe und macht einen Umsatz von 200.000 € ihm bleiben aber nur 15.000 Gewinn pro Jahr übrig . Müsste ich dann die 200.000 oder die 15.000€ angeben. Bezogen auf die Jahressumme.

Brutto und alles an Einnahmen, auch Minijobs.