Bafög und meine Mutter?

3 Antworten

Wenn ihr zusätzlich ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter bekommt, dann steht dir auf dein Bafög - ein pauschaler Freibetrag von 100 € für ausbildungsbedingte Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten zu, die kann deine Mutter dann schon einmal nicht von dir verlangen.

Aber dann müsstest Du tatsächlich mit deinem Bafög - deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Lebensmittel usw. zumindest teilweise dann selber an deine Mutter zahlen, weil sie dann zumindest weniger Leistungen für dich bekommen würde.

Nein, darf sie nicht. Gib mein BAföG Antrag dein eigenes Konto an, dann kommt die Mutter nicht ran. Sie muss dich aber nicht mehr in ihrer Wohnung leben lassen. Du solltest also (da du ein Einkommen mit dem BAföG hast) dich auch entsprechend an den Miet- und Lebenskosten beteiligen. Mit welchem Betrag müsst ihr aushandeln.

 Und darf sie einfach mein ganzes so nehmen?

Wenn du bei ihr wohnst und sie für deine Kosten aufkommt, dann ja.