BaföG Rückzahlung wie oft stunden lassen?
So mir steht der Feststellungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt ins Haus. Ich überlege den Betrag mit einmal zu zahlen. Allerdings könnte ich aufgrund meines Einkommens auch die Rückzahlung stunden lassen. Da ich verheiratet bin und zwei Kinder habe, habe ich ja eine Begründung, da ich nicht über 2350 Euro Einkommen habe. Wie oft kann man das stunden lassen? Ich meine, dann müsste ich ja nie BaföG zurückzahlen. Danke für eure Antworten.
6 Antworten
unter http://www.sozialleistungen.info/bafoeg/bafoeg-rueckzahlung.html kannst Du Dich kundig machen, wie, unter welchen Umständen eine Stundung möglich ist. Du schreibst, dass Du überlegst, die Rückzahlung mit einen Betrag zu erledigen. Wenn Du dazu in der Lage bist, finde ich es als eine Frage der Fairness, wenn Du das auch tust. Du hast Zahlungen aus dem großen Topf der Steuerzahler bekommen. Durch Deine Rückzahlung ermöglichst Du einem anderen Studenten, dass er Bafög bekommen kann. Denn der Topf enthält keine Geschenke, sondern Leihgaben.
Wer bekam es unter welchen Umständen komplett erlassen?
Wer zur richtigen Zeit die Kinder bekam, konnte einen Teilerlass bekommen. Wenn sich das lange genug hinzog, war man durch. Ich hab es nur fast geschafft. ;-)
Mensch ich bezahle doch auch, mich ineteressiert es nur. Ich würde mir das Geld auch nicht schenken lassen, aber rein theoretisch wäre es doch für jede 2. Frau möglich, die Rückzahlung ein Leben lag stunden zu lassen. Das finde ich eben komisch. Danke für die fundierten Antworten. Man man man
Hallo,
ich weiß, die Frage ist schon etwas älter, aber sie wurde bisher ja noch nicht beantwortet.
In Bafög §18a (Einkommensabhängige Rückzahlung) sehe ich keine explizite Regelung, wie oft man sich die Rückzahlung stunden lassen kann. Meines Erachtens würde das auch keinen Sinn machen. Oft trifft diese Regelung ja Menschen, die aus nicht zu vertretenden Umständen den angestrebten Beruf nicht ausführen können - dies soll nicht zu einem Leben im Existenzminimum führen. Auch dem hier so oft zitierten Steuerzahler wäre wenig geholfen, wenn diese Menschen in die soziale Bedürftigkeit gedrängt werden würden.
> Ich meine, dann müsste ich ja nie BaföG zurückzahlen.
Hierzu heißt es ganz deutlich in §18: "Das Darlehen und die Zinsen (...) sind (...) innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen." Wobei nach §18a (5) sich diese Frist unter bestimmten Voraussetzungen noch um max. 10 Jahre verlängern kann.
Es gibt allerdings einen großen Anreiz, das Darlehen schneller als nötig zurückzuzahlen, nämlich Teilerlass bei vorzeitiger Rückzahlung auf Antrag nach §18(5b).
Lange Rede, kurzer Sinn: Am besten fährst du, wenn du das Darlehen sofort komplett zurückzahlst. Aber nur, wenn du vorher einen Antrag auf Teilerlass stellst - das sind bei 10.000€ Darlehen immerhin 2.850€ !
Bezahle und fertig .Wo du ihn bekommen hast warst du glücklich und was soll das jetzt??
Ich will doch zahlen! Bitte richtig lesen.
Früher ging das mit dem Teilerlass wegen Kindererziehung. Heute wird nur noch wegen zu geringer Einkünfte gestundet, wie sie allerdings an das Geld kommen wollen, wenn jemand nun mal nicht genug verdient, ist mir schleierhaft.**
Genau das finde ich eben unfair, dass man die Chance bekommt nie zahlen zu müssen. Ich habe jahrelang gespart, damit ich es mit einmal zurück zu zahlen und andere bekommen es komplett erlassen? Würde mir doof vorkommen jedes Jahrv einen Antrag auf Stundung stellen zu lassen.