Einkommen des Ehegatten eingeben?

3 Antworten

Ganz einfach. Schwangere bekommen ja trotzdem Gehalt und dann Mutterschaftsgeld und danach Elterngeld.

An der Schwangerschaft liegt es also nicht, dass Du kein Einkommen hast. Offenbar hast Du ja auch vorher nicht gearbeitet weil ihr als Ehepaar entschieden habt, dass der Mann für das Familieneinkommen sorgt und Du ihm den Haushalt führst.

Somit muss Dein Mann zwar nicht Deine Schulden bezahlen aber wenn sein Einkommen entsprechend hoch ist, dann muss er Dir entsprechend Geld zur Verfügung stellen, von welchem Du dann Deine Bafög-Schulden bezahlen kannst. Er ist Dir quasi zu Unterhalt verpflichtet.

Doch, man muss für die Schulden von Ehegatten aufkommen (es sei denn, man hätte einen Ehevertrag mit Gütertrennung oder so was).

man weiß doch auch vorher, wann man BaföG zurückzahlen muss, und das geht auch in Raten...

Du mußt die Einkommensweise deines Ehemannes vorlegen! Falls du das nicht tust, kannst du die Stundung gleich vergessen!