"Schriftliche Erklärung" über die Höhe meines Einkommens

2 Antworten

Dem baföG-Amt geht es schlussendlich darum, ob du die jährliche Einkommensgrenze für den verrechnungsfreien Bezug von baföG überschreitest oder nicht. Da die computergestützt wohl routinemäßig ohnehin Datenabgleiche mit den Finanzbehörden durchführen, kannst du ruhig alles offenlegen, was die ohnehin herausbekommen.

es reicht, wenn du in einem Brief schreibst, dass du im betreffenden Zeitraum kein einkommen hattest. Unterschrift muss drauf sein.