BaföG-Rückzahlung - bei 10000 Restschuld, wie viel muss man zurückzahlen?

2 Antworten

Das ist richtig, du bekommst Rabatt - aber ich habe das anders verstanden, weil es in der Spalte "Rückzahlung min. 105 Euro/Monat" zu finden war. Wenn du nicht sicher bist, ruf in Halle an und frag nett, dann sind die auch nett und du hast eine eindeutige Antwort. Du bekommst außerdem noch einen Nachlass, wenn du zu den besten zehn Prozent deines Abschlussemesters gehörst. Und zusätzlich noch, wenn du das innerhalb der Regelstudienzeit hinbekommst. Ich habe seinerzeit den niedrigsten Abzahlungsbetrag gewählt, weil das wegen des Wertverlustes durch die Inflation am Billigsten war.

Barmalej22 
Fragesteller
 11.01.2015, 15:22

und der niedrigste Abzahlungsbetrag beträgt wie viel?

danke

comedyla  11.01.2015, 15:45

Für die Rückzahlung ist das BVA (=Bundesverwaltungsamt) zuständig. Und wenn man mehr als 10.000€ schulden hat, dann geht der Rabatt von der tatsächlichen schulden ab.

also tatsächliche schulden 15.000 Rabatt auf die 15.000€ = zB 3000€

Schulden nach Rabatt: 12.000

ist aber eh gedeckelt auf 10.000€

Der Rabatt bringt einem praktisch also nichts, da man so oder so die 10.000€ zurückzahlen muss.

Hi,

der Rabatt geht von der tatsächlichen Schuld ab (also nicht von der gedeckelten Summe von 10.000€).

Also zB du hast Schulden von 15.000, gedeckelt musst du nur max. 10.000€ zürückzahlen. Der Rabatt geht von den 15.000€ ab.

also lohnt sich das meist nicht, wenn man über den 10.000€ schulden hat.

Dir wird ja durch die Deckelung sowieso viel geschenkt und da wird dir nicht noch mehr geschenkt, das wäre auch unfair.

Barmalej22 
Fragesteller
 11.01.2015, 15:21

Also, bei einer EINMALIGER Zahlung des ganzen Betrages von 10000 EUR kann ich mit keinem weiteren Rabatt rechnen - z.B. wegen Schnelligkeit der Zahlung oder so?

comedyla  11.01.2015, 15:25
@Barmalej22

Rein theoretisch bekommst du, aber bringt dir nichts.

Wieviele tatsächliche Schulden hast du denn? Bist du nur knapp über den 10.000€?

Barmalej22 
Fragesteller
 11.01.2015, 18:57
@comedyla

bei mir sind es ca 17 000 Euro...

kann man unter Berücksichtigung meiner Unterhaltspflicht gegenüber zwei Kinder bzw. noch weiteren Schulden (KfW, Jugendamt) noch was rausholen??!

comedyla  11.01.2015, 19:15
@Barmalej22

Okay, bei 17.000€ Schulden bringt dir das nichts.

Dir werden ja schon 7.000€ geschenkt, wenn man dir jetzt noch einen Rabatt geben würde wäre das extrem unfair den Menschen gegenüber die nicht so viel geschenkt bekommen.

Für die Rückzahlung ist das BVA (=Bundesverwaltungsamt) zuständig. Und wenn man mehr als 10.000€ schulden hat, dann geht der Rabatt von der tatsächlichen schulden ab.

also tatsächliche schulden 17.000 Rabatt auf die 17.000€ = zB 5000€

Schulden nach Rabatt: 12.000

ist aber eh gedeckelt auf 10.000€

Der Rabatt bringt einem praktisch also nichts, da man so oder so die 10.000€ zurückzahlen muss.

Von daher kannst du diese 10.000€ auch einfach in den normalen Raten abbezahlen, da es sich bei dir nicht lohnt alles auf einmal zurückzuzahlen.

kann man unter Berücksichtigung meiner Unterhaltspflicht gegenüber zwei Kinder bzw. noch weiteren Schulden (KfW, Jugendamt) noch was rausholen??!

Du meinst bei deiner Schuldenlast? Nein, das verringert sich nicht mehr. die 10.000€ stehen. ein zusätzlicher KfW Kredit läuft unabhängig, da kannst du aber auch eine andere Tilgungszeit vereinbaren und zwar so, dass du dir die Rückzahlung beider Kredite leisten kannst.

bafög sind maximal 105€ im Monat (315€ pro Quartal), ist es in der Regel bei einem normalen Job machbar. KfW kann man sich auch sehr individuell legen (achtung; Roll-over-phase nicht verpassen!!)

Aber Schulden bleiben Schulden. Und diese Schuldenlast wird nicht weniger werden, egal wie du es drehst oder wendest.

Barmalej22 
Fragesteller
 11.01.2015, 20:23
@comedyla

achtung; Roll-over-phase nicht verpassen!

was ist das?!! - noch nie gehört!

comedyla  11.01.2015, 20:29
@Barmalej22

Du hast doch einen KfW-Kredit gehabt?

Beim KfW-Kredit kann man immer nur zwei Mal im Jahr etwas ändern (Rückzahlung, Tilgung etc). Wenn man diese Frist verpasst, kann man erst wieder nach 6 Monaten was ändern. Leider ist das weniger studentenfreundlich als Bafög.

Änderungen des monatlichen Auszahlungsbetrages sind jeweils zu den Roll-Over-Terminen zum 01.04. oder 01.10. möglich. (Änderungs-)Mitteilungen sind der KfW bitte spätestens bis zum 15.03. oder 15.09. direkt über das Online-Kreditportal www.kfw.de/online-banking unter Nutzung des über PIN/TAN gesicherten Kontozuganges zu übermitteln. PIN und TAN werden Ihnen erstmalig nach Bewilligung des KfW-Studienkredits zur Verfügung gestellt.

(google einfach roll-over kfw... link wurde als spam interpretiert)

Wenn du dir beides also (erstmal) nicht leisten kannst, kannst du die Tilgungsphase beim KfW verlängern. aber eben nur zu den zwei Stichterminen pro Jahr.

MaximAsjoma  10.06.2015, 14:49

Lieber Comedyla,

 

ich hatte mich kürzlich ebenfalls mit der Reduzierung einer Bafögschuld beschäftigen müssen und bin ebenfalls auf diesen unlogischen Tatbestand gestoßen, dass die Reduzierung von der "tatsächlichen" Schuld (Wenn man es überhaupt so nennen kann, da man laut Gesetz nie mehr als 10.000 € schuldet.) gerechnet wird. Deine Antwort, dass es unfair wäre die Reduzierung von der gedeckelten Schuld abzuziehen halte ich aus mehreren Gründen für nicht nachvollziehbar. Falls du beim Bafög-Amt arbeitest oder Kontakt in die Administration hast möchte ich kurz erklären wieso, vielleicht gibt das ja zu denken und ist Anstoß zur Veränderung:

 

1. Diejenigen, die ein höheres Darlehen erhalten, kommen in der Regel aus ärmeren Familien (das ist der Sinn der Festsetzung). Das bedeutet weiterhin, dass diese in Zukunft ebenfalls in der Regel weniger verdienen werden als Kollegen aus reicheren Familien (auf Grund von Netzwerken etc.) Wenn man an der Reduzierung nicht so stark partizipieren kann, wie ein vergleichsweiser "reicher" Kollege, der eine Schuld von bis zu 10.000 €, dann hat er keinerlei Anreiz sich um die Reduzierung zu bemühen.

 

2. Der Sinn der Reduzierung besteht, so wie ich es sehe, aus Sicht des Bafög-Amtes ja wohl nicht darin, etwas sozial verträglich zu machen - dafür sind es ungeeignete Kriterien (wer viel Geld herumliegen hat bekommt Rabatt und wer besonders gut ist [gutgebildete Eltern, die helfen] ebenfalls), sondern Leistungs- und Rückzahlungsanreize zu setzen.

 

2.a; Leistungsanreize werden nichtig. (Man hat null Anreiz sich besonders im Studium hervorzuheben [und das als aus "armer" Familie stammend], da nur "reichere" Studenten, die gerade an die Deckelung kommen profitieren) Das Ziel "ärmere" Studenten dazu zu anzureizen besser zu sein verfehlt!

 

2.b; Rückzahlungsanreize werden nichtig. Der dt. Staat ist gewillt Rabatte auf sofortige Rückzahlung zu gewähren, weil es sich dabei um sicheres Guthaben handelt, das nicht von Inflation gefährdet ist. Der Anreiz sofort zurückzuzahlen sinkt auf null, wenn dadurch kein Vorteil erzeugt wird. Warum sollte ich 10.000 € auf einmal zurückzahlen anstatt Minisummen über 10 Jahre? Das wäre vor dem Hintergrund des Geldwertschwundes ökonomisch dumm. Der Staat verliert durch diese Regelung also Geld durch Preisverfall.

 

Entschuldige also bitte, dass ich es so formuliere, aber die Regelung, wie sie zurzeit vorherrscht ist unbedacht und hat absolut nichts mit Fairness zu tun. Wenn überhaupt, dann kann man, wenn man meiner Argumentation folgt, zeigen, dass sie im Gegenteil unfair und unsozial ist.

 

Ich finde es sehr schade, dass die Regelung so ist und es wäre sicherlich auch erforderlich, das ganze System, dass vor unlogischen Regeln und unsozialen Aspekten gespickt ist zu reformieren. Bei diesem Punkt wäre es sehr einfach. Man müsste lediglich den winzigen Passus ändern, das die Reduzierung von der zu tatsächlich zu leistenden Schuld abgeschlagen wird und das System wäre einfacher, logischer und sozialer.

 

beste Grüße

 

Maxim 

comedyla  10.06.2015, 23:38
@MaximAsjoma

Hallo Maxim,

nein ich arbeite dort nicht und habe auch keine fachlichen Kontakte zum Amt. Zu deinen Anmerkungen bin ich absolut anderer Meinung.

1) Auch ich habe jahrelang den Höchstsatz bekommen (was das über das Einkommen meiner Eltern aussagt ist ja klar). Trotzdem habe ich aus eigener Kraft direkt nach dem Studium eine sehr gute Arbeitsstelle bekommen und verdiene auch mehr als andere, welche aus reicher Familie kommen.

Was also die Erfolgs- und Verdienstchancen mit meiner Familie zu tun hat, versteh ich nicht. Dadurch, dass die Deckelung überhaupt existiert, sparen ja arme Familien sehr viel mehr. Kinder, die wegen zu hohem Elterneinkommen kein Bafög bekommen, haben zwar keine eigenen Schulden - die Eltern stecken da aber mal locker 20.000€ rein. Das heißt es werden "arme" Familien sogar belohnt. Das soll aber nicht der Anreiz sein, sondern eben die Absolventen nicht vor einen riesen Schuldenhaufen stellen nur weil die Eltern (fast) kein Einkommen haben.

2) Ich schätze es sind beide Anreize da. Und dadurch, dass bereits gedeckt ist und mehrere Tausend Euro geschenkt werden muss man nicht noch weiter Geld verschenken.

2a) Der Anreiz besteht ja schon darin, dass man ohne Gründe nach Regelstudienzeit kein Bafög mehr bekommt.

2b) Ich denke wenn man weitere geschenkte Tausende von Euro einrechnet, dann ist der Verlust durch die langsame Rückzahlung (da kein Anreiz) nicht so hoch. Ich habe zB schüler-Bafög bekommen (10.000€ - nicht zurückzuzahlen) und dann noch knapp 38.000€ Studentenbafög. Zurückzuzahlen ohne Deckung wären 16.000€. Ich habe also bereits 26.000€ vom Staat geschenkt bekommen und dann noch 6.000€ wegen der Deckelung. Das ist ein Geldgeschenl von 32.000€ in 7 Jahren Lernen. Und davon muss ich gerade mal 10.000€ zurückbezahlen, egal wie gut ich danach verdiene. Der Staat verliert sowas von viel Geld und ich fände es mehr als unfair dann nochmal 3000€ geschenkt zu bekommen. Damit ich dann 7000€ zurückzahlen muss, obwohl in mich 48.000€ investiert wurde? Nein, das kann ich absolut nicht fordern und fände es auch mehr als unfair.

Die Regelung wie sie bisher ist, ist schon sehr fair und gut gemacht. Bis 2001 gab es diese Deckelung ja gar nicht, dann hätten wir die Diskussion nicht. Aber die, die wirklich deutlich über diesen 10.000€ liegen sollten dankbar sein, dass sie mehr Geld geschenkt bekommen als alle anderen. Ich bin mehr als dankbar, dass es Bafög gibt und ich mit einem überschaubaren Haufen Schulden rauskomme.

Und man sollte sich auch von dem Gedanken verabschieden, dass die eigene Herkunft was mit dem eigenen Erfolg zu tun hat.

comedyla  10.06.2015, 23:48
@comedyla

ps: Die Regelungen entscheiden nicht das Amt. Das Amt entscheidet nur nach den Gesetzen. Um Gesetze zu ändern müsste man in die höhere Politik gehen, welche die Gesetze anpasst (wie es ja aktuell endlich mal der Fall ist). Falls du dich da einsetzen möchtest, solltest du also versuchen die Instanzen zu erreichen, die wirklich was zu sagen haben. Das Amt für Ausbildungsförderung hat so gar nichts zu sagen ;)

MaximAsjoma  11.06.2015, 07:51
@comedyla

Lieber Comedyla,

ich verstehe deine Argumente sehr gut, aber ich sehe nicht, wie sie meinen Einwänden entgegentreten, da ich denke, dass du zwei wesentliche Dinge miteinander vermischst, die nicht vermischt werden dürfen.

In der Tat ist die Deckelung ein sozialer Anker und das ganze Bafög-System ist natürlich ein soziales Umverteilungssystem. Es ist klar, dass es darum geht Menschen aus sozial schwächeren Familien ein Studium zu ermöglichen. Diese werden gefördert und in sie wird richtigerweise investiert. Das heißt aber nicht, dass man Unsinnigkeiten in bei weiterführenden Regelungen ebenfalls gut finden muss. Das Geld wird nicht „geschenkt“, ansonsten könnte man auch sagen, dass Arbeitslosen Geld geschenkt würde oder Rentnern. Das Geld wird in dem Fall investiert und man möchte die besten Startvoraussetzungen für die junge „Elite“ schaffen.

Es ist zwar schön zu hören, dass du trotz deines persönlichen Hintergrunds, deine „reicheren“ ehemaligen Kommilitonen überholt hast und ich gönne es dir von Herzen, aber die Frage ist doch, ob das generalisierbar ist. Ich freue mich sehr über deinen Erfolg und ich bin weit davon entfernt den Leistungsaspekt außen vorzulassen, das ist in der Tat eine wichtige und ehrenwerte persönliche Leistung. Aber sie hebt einen aus dem Mittelfeld heraus. Ansonsten wäre es keine Leistung. Im Umkehrschluss bedeutet es eben, dass es den meisten nicht gelingt, und mein Argument wieder greift. (Ein Verweis auf Faulheit bei denen, die es nicht schaffen, halte ich auch für zynisch.)

Nun nochmals zum Problem der Anreize: Das ist eine völlig andere Frage als die oben behandelte, wo wir, soweit ich das sehe, übereinstimmen.

Es geht dem Amt bei den Anreizen darum die Studenten zu motivieren zu den besten 30 % gehören zu wollen, um einen Rabatt zu bekommen (Ich meine hier nicht den Abschluss in Regelstudienzeit, sondern wirkliche Exzellenz.) und zweitens die sofortige Rückzahlung zu motivieren. Beides wird durch die unlogische Handhabung im Grenzbereich ausgehebelt. Die, die (leicht) darüber sind, profitieren gar nicht und die die an die Schwelle kommen am meisten. Das ist verfahrenstechnisch nicht fair (und wenn man das Argument mit der schwierigeren Herkunft akzeptiert, auch sozial unfair.).

Es gibt also einen Bereich von Studenten, die diese Anreize null berühren. Und ich frage mich, ob das so gedacht ist. Ich kann es mir nicht vorstellen, da die Reduzierung so wie ich sie verstehe keine sozialen Ausgleich im Sinn haben sondern, Leistung bzw. Rückzahlung motivieren wollen. Das ist doch nun wirklich etwas völlig anderes.