Restrückforderungsbetrag - BaföG

2 Antworten

Ein Stundungsantrag, in dem die derzeitige fin Situation dargelegt wird, könnte die sofortige Rückzahlung in eine Ratentilgung umwandeln. Das ist dann immer noch eine lästige fin Belastung, vielleicht ist die tragbar.

Hallo,

also durch den Aktualisierungsantrag ist das alles erstmal mit Vorbehalt. Du hättest alle Änderung im laufenden BWZ sofort mitteilen müssen (also auch dass die Rente dann lief),. Dann hätten sie das gleich angepasst.

Das scheinst du nicht getan zu haben. Diese 1.300€ standen dir also NIE tatsächlich zu, deswegen kommen sie schon jetzt und nicht erst in 5 Jahren und du musst es auch zu 100% zurückzahlen.

Da dir das Geld aufgrund des Einkommens des Vaters nie zustand, hatte er dann ja genug Geld um dich zu unterstützen. Ist da gar nichts das er dir da geben kann? Denn eigentlich hätte ER das ja zahlen müssen und du hättest weniger Bafög bekommen.

Was du machen kannst:

1) Ratenzahlung versuchen auszumachen. (sie lassen sich nicht auf sehr kleine Beträge ein, aber zb auf 3-6 Raten)

2) Kredit aufnehmen

3) Deine Eltern fragen

4) Erspartes dazu nutzen (falls du welches hast)

Besteht die Möglichkeit diesen Betrag auf die Endsumme, die ich sowieso in Zukunft zurückzahlen muss aufaddieren?

Nein, die gibt es nicht!