BAföG nicht zurückzahlen unter Umständen möglich?
Hallo,
ich bin momentan in der 10. Klasse in einer Realschule und denke, dass ich den Realschulabschluss locker bekomme. Ich habe mich schon bei einem Berufskolleg beworben und wurde dort auch schon angenommen wo ich dann zum staatlich geprüften Informationstechnischen-Assistenten ausgebildet werde. Mein Kumpel hat damals was ähnliches gemacht nähmlich die Ausbilding zum staatlich geprüften Kaufmännischen Assistenten. In dieser Zeit hat er Bafög bezogen und er musste das im Nachhinein nicht zurückzahlen. Kann ich das auch beantragen und es im Nachhinein nicht zurückbezahlen müssen? Ich bin nicht so sehr im Thema Bafög drinne also gerne ausführlicher.
LG
2 Antworten
Hallo,
da das dann kein Studium ist, gibt es Schüler-Bafög und Schüler-Bafög muss man nicht zurückzahlen.
Wenn es sich um Schülerbafög - handelt muss es nicht zurückgezahlt werden, bei studentischem Bafög - im Regelfall bis etwas über 10 000 € max. aber erst Jahre nach dem Abschluss und dann in monatlichen Raten.
Ob da unter bestimmten Umständen auf eine komplette Rückforderung verzichtet werden könnte kann ich dir so auf die Schnelle auch nicht sagen, müsste ich mich im Netz selber erst einmal belesen.