Bafög und Halbwaisenrente, warum bekomme ich weniger Bafög?

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Die Höhe des Bafög richtet sich nach Deinem Einkommen. Durch die Bewilligung und Nachzahlung der Halbweisenrente, hat sich Dein Einkommen geändert, was auch zu einer Veränderung des Bafög führt.

Allerdings prüft die Rentenversicherung nicht genau nach und nennt Dir in Ihre Rückforderung einen pauschalen Betrag, in der Hoffnung, dass Du den ungeprüft zurückzahlst. Anspruch hat sie nur auf den Betrag, den sie Dir zu viel bezahlt hat

Im Prinzip musst Du genau ausrechnen, was Du zu viel an Bafög bekommen hast. Wenn Dir, aufgrund der Halbweisenrente 397 € zustehen, Du aber 622 € bekommen hast, ergibt das einen Differenz von 225 € pro Monat. Jetzt rechnest Du das für die Monate zusammen, für die Du rückwirkend Halbweisenrente bekommen hast. Das ist der Betrag, den Du zurückzahlen musst. Das wären bei 1800 € 8 Monate. Hast Du für 8 Monate rückwirkend Halbweisenrente bekommen? Dann musst Du die 1800 €zurückzahlen. Wenn der Betrag zu hoch ist, legst Du Widerspruch ein.

Je niedriger der Bafögbetrag und je höher die Weisenrente, desto weniger musst Du später vom Bafög zurückzahlen.

Gruß Matti

AlpQue 
Fragesteller
 20.04.2017, 12:44

Danke, allerdings verlangt das BAföG Amt eine Rückzahlung, nicht die Rentenversicherung. Die Rückzahlung ist deutlich höher als das was ich bekommen habe an HW-Rente. In der Berechnung im Bescheid steht auch, dass ich 367€ HW-Rente bekomme. Tatsächlich sind es aber nur 260€, obwohl ich den kompletten 10-seitigen Bescheid an das BAföGamt geschickt habe. 

Kristall08  20.04.2017, 13:15
@AlpQue

Leg Einspruch ein und lass das korrigieren. Fehler passieren halt.

Kuhlmann26  20.04.2017, 13:20
@AlpQue

Ja klar, ich meinte natürlich auch das Bafög Amt. Entscheidend ist, welcher Betrag die Berechnungsgrundlage für das Bafög war.

Bei der Rente gibt es immer einen Brutto- und einen Nettobetrag. Ich weiß nicht, wie das bei der Halbweisenrente ist. Wie gesagt: unbedingt Widerspruch mit der Begründung "Falschberechnung" einlegen. Im Ernstfall hingehen und erklären lassen.

In jedem Fall ist die neue Regelung für Dich besser, weil Du weniger Bafög zurückzahlen musst. Da lohnt der Aufwand.

Kuhlmann26  21.04.2017, 11:11

Ich danke Dir für den Stern.

Gruß Matti

Zurück zahlen musst du nur, was du auch zuviel bekommen hast, also abzüglich der monatlichen tatsächlich gezahlten Rente. Stimmt bei deren Berechnung was nicht, leg Widerspruch ein und lege dar, wie du das rechnest (Bafoeg abzüglich Rente x Monate), das muss 0 auf 0 aufgehen, es darf kein Minus für dich rauskommen. 

Um Zuschuesse wie H4, Bafoeg oder BAB zu bekommen, musst du zuerst alle anderen dir zustehenden Sozialleistungen in Anspruch nehmen, die dir zustehen. Auf Rente verzichten, kannst du daher nicht einfach, es würde dann weiter fiktiv angerechnet werden. 

397€ Bafög +260 € Halbweisenrente =657€ Das sind doch mehr als die 622€ vorher. Das mit den 1800€ statt 1400€ Nachzahlung muss ein Fehler sein. Lass das korrigieren, wie schon Dieterseele schrieb.

Ansonsten ist es gut, dass du jetzt weniger Bafög bekommst und mehr von der Halbweisenrente leben kannst. Vom Bafög musst du ja später 50% zurückzahlen.

AlpQue 
Fragesteller
 20.04.2017, 12:53

Das stimmt schon dass es gut ist weniger Bafög und mehr HW-Rente zu bekommen, wegen der Rückzahlung. Allerdings mache ich eine schulische Ausbildung, da muss man nichts zurückzahlen. Und die endet nächsten Monat. Durch die Halbwaisenrente habe ich jetzt im Endeffekt Mehrkosten. Ich versuche mal dort jemand zu erreichen. Hoffentlich blickt da noch jmd durch :) 

Ich habe eben im Internet einen Bericht von ,, Studis Online " gefunden,da steht,dass der Freibetrag bei der Waisenrente bei der Anrechnung auf den Bafög - Bedarf bei min. 130 € liegt,demnach kann dann an der Höhe der Rückforderung etwas nicht stimmen,oder ich kann nicht rechnen !

Wenn dir monatlich 260 € zustehen und du eine Nachzahlung von 1400 € bekommen hast,dann komme ich noch nicht mal auf 6 Monate und wenn ich nur mal 5 Monate annehme mal 130 € die min. ohne Anrechnung pro Monat bleiben,dann käme ich auf eine Überzahlung von etwa 750 € bzw. diese dürften dir max. angerechnet werden.

Selbst wenn ich ab September rechnen würde und noch mal 3 Monate x 130 € anrechenbare Waisenrente zu den 750 € addiere komme ich nicht auf 1800 € Rückforderung.

Auf vorrangige Leistungen kannst du nicht einfach verzichten,um dann nachrangige in Anspruch nehmen zu können und dadurch darfst du dann auch nicht weniger haben als dir laut Bafög - an Bedarf zusteht.

Der BAFÖG-Satz soll dir ja helfen dein Studium einigermaßen sorglos absolvieren zu können. Wenn du eigenes Einkommen hast, wird der BAFÖG-Satz um dieses Einkommen gekürzt.

Halbwaisenrente ist ja der Ersatz für die sonst fällige Unterstützunfgdurch das Elternteil.