Bafög// eigene Wohnung// Auszug aus dem Elternhaus

2 Antworten

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Das ist ganz einfach zu beantworten. ---Die Wohnpauschale wird unabhängig von der Miethöhe gezahlt. Bei Auszubildenden, die nicht bei ihren Eltern wohnen, werden pauschal 224 Euro angesetzt, bei Auszubildenden, die bei ihren Eltern wohnen, sind es rechnerisch 49 Euro. Für Bewilligungszeiträume ab dem 1. August bzw. 1.Oktober 2016 steigen die Beträge auf 250 und 52 Euro. Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bedarf.php

Yingfei  31.05.2015, 19:28

Bafög Höchstsatz für nicht mehr bei den Eltern wohnend ist derzeit noch 597 Euro.

HerrWissen20 
Fragesteller
 31.05.2015, 19:31

das heißt, ich kann mit einen Plus von 224€ rechnen sofern es nicht die Grenze von 597€ überschreitet, oder wie? 

comedyla  31.05.2015, 20:21
@HerrWissen20

Du kannst mit einem Mehrbetrag von 175€ rechnen, da du daheimwohnend bereits auch schon einen Mietanteil von 49€ hast. Eigentlich soll man den an die Eltern weitergeben, da die ja auch die Miete zahlen.

Das heißt wenn du ausziehst hast du nur 175€ mehr als sonst.

Yingfei  31.05.2015, 20:45

Die 224 sind in den 597 schon mit einberechnet. Wenn man zu Hause Wohnt, bekommt man als Höchstsatz 422 Euro. Dort sind 49 für die Miete einberechnet. Ist die Miete teurer als 224 Euro musst du den Rest selber dazuverdienen oder anderweitig beschaffen.

Als erstes kommt es drauf an was deine Eltern verdienen. Denn die sind bis 25 o. Abschluss der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig.

HerrWissen20 
Fragesteller
 31.05.2015, 19:27

Das ist klar, aber das ist ja bereits schon im Aktuellen Antrag mit einberechnet.