U25: Kann mir das JobCenter den Umzug verbieten?

8 Antworten

Den Umzug verbieten natürlich nicht - jedoch können sie die Leistungen verweigern. Wieso solltest du ALG2 bekommen, du bist ja nicht arbeitslos.

Ihr könntet einfach in Betracht ziehen, euren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. So macht man das normalerweise. Wenn du Azubi bist oder studierst, kannst du auch noch Wohngeld bekommen (wenn du Bafög bekommst aber nicht). Ansonsten gibt es den Bildungskredit der KfW, wenn es unbedingt sein muss.

Er bekommt BaföG!

Azubis bekommen grundsätzlich kein Wohngeld. Die hätten Anspruch auf BAB. Wohngeld gibt es für Azubis nur für Ausnahmekonstellationen.

@Atzec

Selbstverständlich gibts Wohngeld für azubis xD wenn du nicht bab bekommst beispielsweise bei na 2 Ausbildung:) du solltest dich einfach mal beim jobcenter beraten lassen wenn du so unwissend bist

Natürlich kannst du ohne Genehmigung umziehen, wenn du deinen Lebensunterhalt selbst bestreitest. Dein Vater bekommt dann für dich kein Geld mehr, da du ja nicht mehr mit ihm in einer BG lebst. Eventuell ist die Wohnung für ihn dann zu groß oder zu teuer und er muss sich nach etwas anderem umschauen.

Da du unter 25 bist, sind deine Eltern gesetzlich für dich zuständig. Umziehen dürftest du nur bei schwerwiegenden Begründungen. Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, musst du dir vorher immer die Zusicherung vom JobCenter holen, da sie sonst alle Zuschüsse und Umzugskosten ablehnen können.

Nur wenn das JC seinen Unterhalt bestreitet. Das tut es aber nicht! Er bekommt doch BaföG!

Halt ich möchte weder vom Amt, das sie einen Teil der Mietkosten und der Umzugkosten übernehmen. Ich wollte nur einen Nebenkostenantrag stellen, weil mir das vom Bafög - Amt empfohlen wurde. Die Wohnung kann von mir und meinem Freund finanziert werden ohne Hilfe vom JobCenter, weil ich mir dann ja auch einen Nebenjob suchen würde. Hätte das Amt diesen Antrag abgelehnt, dann wäre das so und nicht änderbar.

Aber was mich einfach an dieser ganzen Sache fuchsig macht ist, das ich nur Ausziehen darf mit Genehmigung von meinen Eltern und vom JC. Hallo ich bin volljährig und kann doch wohl selbst entscheiden wo ich wohnen kann. Und das tolle ist ja, da wo ich hinziehen möchte ist der Hauptsitz des JC in unserem Landkreis und das JC wo ich durch meinem Vater gemeldet bin nur eine Außenstelle von diesem Hauptsitz ist. Ich kann das nicht verstehen warum ich das JC fragen muss, ob ich dahin ziehen darf. Nur weil ich dann bei denen nicht mehr im Zuständikeitsbereich bin?

LG balto

Du lebst als freier Bürger in einem freien Land, dass seine bedürftigen Mitmenschen sozial tatkräftig zum Wohle aller unterstützt. Dich ja auch! Du bekommst BaföG! Dann hast du automatisch keine Ansprüche mehr auf ALO II oder Wohngeld! Du stehst dann ja nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung! Für Mietkostenzuschüsse musst du dich an das BaföG-Amt wenden! Die müssen nett sein bei deinem JC - ich hätte dich vermutlich ... :-)))