Erstmaliger Auszug aus dem Elternhaus (Ü25) in die eigene Wohung?
Einen wunderschönen guten Tag allerseits. (Sorry für den langen Text)
Derzeitig bin ich 26 Jahre jung, wohne in Berlin und bin noch bis Anfang Juli diesen Jahres mit meinem Abitur über den 2. Bildungsweg beschäftigt und gelte als Auszubildender und beziehe daher noch Bafög.
Da einer der ersten großen Schritte in die Selbstsändigkeit das eigene Heim darstellt, wollte ich nun nach dem Abitur ausziehen. Der Auszug während des Abiturs hat sich als relativ schwierig erwiesen, da ich über keinerlei Einkommen verfüge (ausgenommen Bafög) und mir auch eine Bürgschaft verwehrt blieb.
Nun war ich heute beim JobCenter um mich schonmal für Juli anzukündigen und habe auch einen Erstantrag für ALG2 (am Empfang) erhalten. Nach Erhalt des Antrages wurde ich zu einem Sachbearbeiter geschickt, welcher mir den Antrag gleich wieder abgenommen hat (nicht ausgefüllt) und mir stattdessen einen Antrag für einen Wohnungswechsel (nach Äußerung meines Wunsches auf eine Eigene) gab.
Meine eigentlich Frage ist daher, in welcher Reihenfolge ich die Anträge stellen soll. Denn noch beziehe ich ja kein ALG2 und ich dachte, dass erst einmal dieser Antrag unter Dach und Fach sein sollte, bevor ich überhaupt einen Anspruch auf eine eigene Wohnung habe.
Nachtrag (Anmerkung):
Der Sachbearbeiter war bezüglich des Wohnungswechsel nicht gerade erfreut gewesen als er mir das Formular aushändigte. Ich müsse schon einen triftigen Grund schriftlich nachreichen, wenn der Auszug gestattet werden soll.
Nach meinen Recherchen weiß ich, dass dies nicht zutrifft.
Jedoch mache ich mir sorgen, dass man mir unnötig Steine in den Weg legen wird.
MfG
1 Antwort
normalerweise gibt es nur einen antrag. fülle diese aus und gib sie ab. zusätzlich antrag auf kautionsdarlehen, antrag auf renovierungskosten für einzug, erstausstattung, umzugsunternehmensantrag etc.
in der regel wird einem u25 der umzug gewährt. normalerweise bildest du ab u25 deine eigene bg und das einkommen deiner eltern spielt keine rolle mehr. maximal könnte man eine haushaltsgemeinschaft unterstellen, die man mit einem kleinen zettel und einem zweizeiler umgehen kann.
es gibt vereinzelt noch anhänger der these, dass ein umzug begründet werden muss. es gab eine zeit da war es so, da wurden u25 die auszüge in eigenen wohnraum abgewiesen. berechtigt auch damals abgewiesen und begründet seitens des jc: da wohnraum groß genug ist bei den eltern besteht kein grund für den auszug.
natürlich wurde der nicht verwehrt, aber die kdu wurden nicht übernommen und zugesichert.
darum wäre hier dazu zu raten, den antrag auf wohnungswechsel so nicht auszufüllen, sondern dringend rat hier zu suchen:
eigentlich genügt der hauptantrag mit allen anlagen über vermögen, einnahmen etc und 3 mietangebote mit bitte um zusicherung der kosten der unterkunft. die maximalen kdu kannst du unter google harald thome suchen oder auch in besagtem forum. ein umzug darf dir eigentlich nicht verwehrt werden, da es dafür keine begründung gibt: richtiges alter, eigene bg, anrecht auf eigene wohnung. lass dich ausgibig über fragen, probleme und sorgen bezüglich deiner anträge im forum aus. dort helfen dir gerne leute und davon recht viele.
Danke dir. Ich werde mich mal im besagtem Forum umsehen bzw. weitere Fragen stellen.