Erstmaliger Auszug aus dem Elternhaus (Ü25) in die eigene Wohung?

1 Antwort

normalerweise gibt es nur einen antrag. fülle diese aus und gib sie ab. zusätzlich antrag auf kautionsdarlehen, antrag auf renovierungskosten für einzug, erstausstattung, umzugsunternehmensantrag etc.

in der regel wird einem u25 der umzug gewährt. normalerweise bildest du ab u25 deine eigene bg und das einkommen deiner eltern spielt keine rolle mehr. maximal könnte man eine haushaltsgemeinschaft unterstellen, die man mit einem kleinen zettel und einem zweizeiler umgehen kann.

es gibt vereinzelt noch anhänger der these, dass ein umzug begründet werden muss. es gab eine zeit da war es so, da wurden u25 die auszüge in eigenen wohnraum abgewiesen. berechtigt auch damals abgewiesen und begründet seitens des jc: da wohnraum groß genug ist bei den eltern besteht kein grund für den auszug.

natürlich wurde der nicht verwehrt, aber die kdu wurden nicht übernommen und zugesichert.

darum wäre hier dazu zu raten, den antrag auf wohnungswechsel so nicht auszufüllen, sondern dringend rat hier zu suchen:

www.elo-forum.org

eigentlich genügt der hauptantrag mit allen anlagen über vermögen, einnahmen etc und 3 mietangebote mit bitte um zusicherung der kosten der unterkunft. die maximalen kdu kannst du unter google harald thome suchen oder auch in besagtem forum. ein umzug darf dir eigentlich nicht verwehrt werden, da es dafür keine begründung gibt: richtiges alter, eigene bg, anrecht auf eigene wohnung.  lass dich ausgibig über fragen, probleme und sorgen bezüglich deiner anträge im forum aus. dort helfen dir gerne leute und davon recht viele.

Danke dir. Ich werde mich mal im besagtem Forum umsehen bzw. weitere Fragen stellen.