Bafög berechtigt nach Hochschulwechsel?

1 Antwort

Ist mit Studenten-BAföG ein Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule möglich?

Grundsätzlich sind Wechsel möglich, sie sollten aber so früh wie möglich stattfinden und müssen natürlich dem BAföG-Amt angezeigt werden.

Ist der Hochschulwechsel mit einem Fachwechsel verbunden, bitte unten weiterlesen. Bleibt das Studienfach gleich, soll aber die Hochschule gewechselt werden, so musst du aufpassen. Denn wenn du an der neuen Hochschule nicht in das Fachsemester eingestuft wirst, in welchem du in deiner bisherigen Hochschule gewesen wärest, wird es möglicherweise kein BAföG mehr geben können. Denn ein Fachrichtigungswechsel ist es nicht, aber ihr verliert Zeit – das BAföG muss wahrscheinlich gestrichen werden. Kein Problem ist es, wenn ihr ohne Zeitverlust an der neuen Hochschule weiter studieren könnt.

Ein Fachrichtungswechsel kommt nur bis zum Beginn des 4. Semesters in Betracht. Auch wird nur dann das Vorliegen eines wichtigen Grundes für den (erstmaligen) Wechsel vermutet, wenn der Wechsel spätestens nach dem 3. Fachsemester erfolgt. Finanzielle Folgen (bei der Rückzahlung) drohen erst ab dem zweiten Fachrichtungswechsel.

Ein Fachrichtungswechsel im Masterstudium ist in der Regel nicht möglich (es gibt nur wenige Ausnahmen).

Es muss auch unterschieden werden, ob es sich um ein Fachrichtungswechsel handelt oder nur um eine Schwerpunktverlagerung. Letztere kann ganz normal weiter gefördert werden.

=> Quelle: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/studenten-bafoeg.php#wechsel