BAföG Antrag Einkommensprognose

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Hi,

also ich würde das jetzt gar nicht angeben. wenn du dann wirklich einen Job hast und auch tatsächlich behälst und auch tatsächlich dann Geld bekommen hast, dann reichst du die abrechnung ein. Und dann kann man auch sofort angeben, was man voraussichtlich noch den restlichen Bewilligungszeitraum verdienen wird.

da du bisher ja noch gar keinen Job hast und noch konkret kein Geld dazuverdient hast, dann ist es (meiner Meinung nach) unsinnig jetzt eine Prognose abzugeben. anders wäre es wenn du schon länger ein und den selben Job hast und auch für die restliche zeit eine sinnvolle Prognose geben kannst.

die angaben im Vertrag sind ja nicht in Stein gemeißelt. solange du es sofort angibst (musst ja eh alle Änderungen unverzüglich melden) wenn du effektiv was verdient hast, reicht das. das ist legal, das wäre okay.

comedyla  30.11.2012, 18:02

ich schreibe immer dazu "bisher keine Nebentätigkeit, bei Verdienst werde ich Ihnen das unverzüglich nachreichen".. gab noch nie Probleme damit.

du musst dich halt nur äußern, sonst denken sie, die angabe fehlt einfach (und eben nicht, dass du das Feld aus gutem Grund leer gelassen hast)

Normalerweise wird nach Deinen voraussichtlichen Gesamteinkünften im sog. Bewilligungszeitraum - in der Regel zwölf Monate - gefragt. Das sollst Du summarisch einschätzen, nicht aufschlüsseln (kannst Du natürlich machen, wenn Du magst).

Wenn sich da was ändert im Verlauf dieses Bewilligungszeitraums, musst Du das sowieso sofort melden.