Bafög als Taschengeld?

6 Antworten

Nein, Schüler-Bafög gibt es in solchen Fällen nicht, die Eltern sind für sie zuständig. Wird sie beim Antrag auch merken, da kommt nix bei raus.

Lanix718 
Fragesteller
 21.11.2021, 23:21

Und wenn sie ausziehen würde? Müsste sie das direkt machen bevor sie es beantragt oder reicht auch wenn sie angibt dass sie es bald macht?

BafäG muss zurückgezahlt werden und wird nur unter bestimmten Bedingungen für einen bestimmt einen Zeitraum bewilligt - wenn man studiert oder seltener auch eine Ausbildung macht oder zur Schule geht und die Eltern ein geringes Einkommen haben.

BaFög als Taschengeld würde nicht bewilligt und dann wäre ein Taschengeld von den Eltern oder anderen Verwandten sinnvoller, das in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Sie soll einfach Verwandte fragen, ob sie gegen eine bestimmte Leistung, vielleicht auch eine, die nur ein paar Mal im Jahr erbracht wird (bei größeren Haushaltsaufgaben helfen: Keller ausmisten, Renovierung, Gartenschnitt, Sperrmüll etc.) eine bestimmte Summe an Taschengeld bekommen kann.

"Kenne mich damit wirklich nicht gut aus"

Deine Freundin ist es, die sich damit nicht auskennt!
Oder sie hat dir bewusst Märchen erzählt.

In ihrer Situation hat sie keinen Anspruch auf Bafög - und das ist gut so!

Die Steuerzahler verschenken kein Taschengeld an Schüler!

Schüler Bafög ist möglich. Es muss auch nicht zurück gezahlt werden. Die Ausbildung muss aber zu einem anerkannten Beruf führen. Allerdings spielt das Einkommen der Eltern eine Rolle und wird meist nur dann gezahlt, wenn sich der Schüler oder Azubi ein Zimmer nehmen muss, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist und tägliche Heimkehr nicht möglich ist.

Es gibt verschiedene Arten von Förderungen über das Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz. Neben dem Studium wird auch der Besuch einer allgemeinbildenden Schule ab Klasse 10 oder auch eine berufliche Weiterbildung wie Fachwirt, Meister oder Techniker gefördert.

Unter welchen Bedingungen was dabei unterstützt wird und ob und was zurückgezahlt werden muss, hängt dabei auch davon ab, um welche Art der Aus- und Weiterbildung es geht.

Bei deiner Freundin geht es dabei um das sogenannte "Schüler-BAföG". Womit sie richtig liegt, ist, dass diese Förderung NICHT zurückgezahlt werden muss.

Allerdings wird dabei durchaus das elterliche Einkommen berücksichtigt. Und diese Förderung bekommen in der Regel auch nur Schüler*innen, die NICHT zu Hause bei den Eltern wohnen können.

Sie wird also mit recht hoher Wahrscheinlichkeit eine kleine, negative Überraschung erleben, wenn der Antrag mit dem Stempel "abgelehnt" zurückkommt.