Bafög-Antrag: Vater weigert sich die Lohnunterlagen herauszugeben

9 Antworten

Hallo "minnog",

betreffend Deines Problems möchte ich Dir gerne den § 36 BAföG nennen, indem soeben dein Problem behandelt wird. Dort heißt es unter Absatz 1:

§ 36 BAföG Abs. 1

(1) Macht der Auszubildende glaubhaft, daß seine Eltern den nach den Vorschriften dieses Gesetzes angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten, und ist die Ausbildung - auch unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners im Bewilligungszeitraum - gefährdet, so wird auf Antrag nach Anhörung der Eltern Ausbildungsförderung ohne Anrechnung dieses Betrages geleistet; nach Ende des Bewilligungszeitraums gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.

In § 36 BAföG Abs. 1 heißt es weiter:

(2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn 1. der Auszubildende glaubhaft macht, daß seine Eltern den Bedarf nach den §§ 12, 13, 13a, 14, 14a nicht leisten, und die Eltern entgegen § 47 Abs. 4 die für die Anrechnung ihres Einkommens erforderlichen Auskünfte nicht erteilen oder Urkunden nicht vorlegen und darum ihr Einkommen nicht angerechnet werden kann, und wenn [...]

Auf diese rechtliche Grundlage kannst Du Dich in einer Argumentation stützen und in Verbindung damit "Vorausleistung von Ausbildungsförderung" beantragen.

Ich empfehle Dir also, Deinem Ansprechpartner beim Bafög-Amt den Sachverhalt schriftlich mitzuteilen und zugleich einen entsprechenden Antrag auf Vorausleistung von Ausbildungsförderung zu stellen.

Natürlich obliegt es Dir, die Verweigerung Deines Vaters glaubhaft zu machen. Dies ist z.B. möglich, indem Du entsprechende schriftliche Ausführungen Deines Vaters beifügst, in denen Dein Vater due Auskunft verweigert.

Du erhältst dann bis zur entgültigen Klärung der Sachlage Förderung ohne Abzug des eigentlich von Deinem Vater zu leistenden Betrages.

Ich wünsche Dir viel Erfolg in dieser Sachen und natürlich auch im weiteren Verlauf Deiner Ausbildung.

Das BAföG-Amt wird ihm sicherlich "nachstellen" und versuchen, die Unterlagen von ihm zu bekommen. Ihm dohen Zwangs- und Bußgelder.

Du kannst Dir aber schon mal mit einem Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG behelfen, soweit Du von ihm keinen Unterhalt bekommst. Damit solltest Du auch nicht zu lange warten.

Wenn es so sein sollte das er wirklich weg zieht muss er sich aber dennoch ABMELDEN und am neuen Wohnort wieder ANMELDEN. Wenn du von deinem Vater den Namen hast und das Geburtsdatum(wo ich von ausgehe) dann kümmert sich auch das Bafög Amt darum. Mit deinem Vater in Kontakt zu treten. Da er auch weiterhin Unterhalts Pflichtig ist da kommt er nicht drum rum.

Unterhalt hat er eh nur selten gezahlt. Gelegentlich reichte er mal einen kleinen Schein rüber.

Mit Ab- und Anmelden bzw. mit Behörden hat er´s nicht so. Aber Namen und Geburtsdatum weiß ich. Das könnte klappen. Werd mich demnächst ans Bafög-Amt wenden. Danke!

LG

@minnog

Dann wünsche ich dir mal sehr viel Glück das alles reibungslos klappt ;-)

Und wo er geboren wurde (welche Stadt)?wäre auch noch wichtig würde ich sagen.

den unterhalt kannst du einklagen. dann muss dein vater auch die gerichtskosten etc tragen. kündige ihm an, dass du ihn verklagen würdest. vielleicht überlegt er es sich dann nochmal. du kannst prozesskostenhilfe bekommen, wenn dein einkommen nicht reicht. erkundige dich beim a-amt oder gegebenenfalls beim jugendamt, ob sie dir unterhalt vorstrecken.

Er ist verpflichtet die Unterlagen rauszurücken. Auch wenn er sich weigern sollte. Selbst wenn er wegzieht ohne eine Adresse zu hinterlassen: beim Amt muss er sich ummelden. Auch wenn ihm das nicht passt :)