Bafög - Leistungsnachweis - nicht angemeldete Prüfung?
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Bafög. Ich befinde mich derzeit im 2. Fachsemester meines Studiums, wobei in der Vergangenheit ein Fachrichtungswechsel vollzogen wurde. Allerdings beträgt die Förderungshöchstdauer wieder regulär 6 Semester, was meiner Regelstudienzeit entspricht. Die bisherigen Prüfungen habe ich alle (sehr gut) bestanden. Nun kommen allerdings 7 Prüfungen mit je 6 ECTS Umfang auf mich zu und ich überlege, eine spezifische Klausur davon zu schieben, das heißt mich nicht zur Prüfung anzumelden und das Modul im 4. Semester abzuschließen. Mir ist bewusst, dass nach dem 4. Fachsemester ein Leistungsnachweis zu erbringen ist. Darauf bezieht sich meine Frage allerdings nicht, sondern ob es für die Förderung im 3. und 4. Semester Probleme geben kann. Falls ich die nötigen Punkte für eine Förderung nach dem 4. Semester hinaus nicht erreiche, würde ich einfach keinen Antrag mehr stellen. Aber kann das Amt rückwirkend Geld von mir für das 1-4 Semester verlangen, weil ich nicht zu Prüfungen angemeldet war? Oder endet meine Förderung dann ganz regulär nach dem 4. Semester, da die nötigen Punkte nicht erreicht wurden?
Ich hätte diese Frage natürlich auch beim Amt stellen können, aber ich hatte etwas Angst, dass mir dies in irgendeiner Weise negativ angerechnet werden könnte.
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Hallo,
bei einer geschobenen Prüfung wird keiner nachfragen und ist auch erlaubt. Du musst halt deine Leistungen schon gut verteilen, dass du auch genug Leistungen machst. Wenn du aber statt 7 Klausuren nur 6 mitschreibst und eine schiebst, ist das völlig okay.