Formlose Stellungnahme zum Leistungsnachweis?
Hallo,
die Situation ist folgende:
Ich bin jetzt im 5 Fachsemester. Privat hatte ich einige Gründe warum ich die Prüfungen der letzten Semester nicht schreiben konnte. Keiner dieser Gründe ist ein offiziell anerkannter Grund für das Bafög-Amt (also keine eigene Krankheit, keine Behinderung, keine Schwangerschaft...). Wie jeder weis muss man nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsnachweis erbringen. Mir geht es nicht darum diesen Leistungsnachweis aufzuschieben. Ich habe also den Nachweis erbracht, habe jedoch nur im ersten Semester eine Prüfung geschrieben. Das heißt ich habe meine CP´s nicht erreicht. Jetzt will das Bafög-Amt eine formlose Stellungnahme mit Belegen, was ich in den letzten 3 Semestern gemacht habe.
Jetzt zu meiner Frage:
-Hat jemand mit einer Ähnlichen Situation bereits Erfahrung gemacht?
-Gibt es Dinge die man auf keinen Fall in die Stellungnahme schreiben sollte, da es sonst schlechte Auswirkungen auf für mich hätte?
-Muss ich den Betrag, welchen mir das Bafög-Amt bis jetzt gestellt hat, sofort zurückzahlen oder auch erst wenn ich fertig bin mit dem Studium?
-Auf was muss ich generell bei solch einem Schreiben achten?
und
-Was wäre die schlimmste Situation auf die ich mich vorbereiten müsste bzw. die auf mich zukommen kann?
Noch zum besseren Verständnis: Mir geht es nicht darum nochmal Bafög zu bekommen oder den Leistungsnachweis aufzuschieben. Ich brauche nur einen Negativ-Bescheid vom Bafög-Amt aber davor muss ich eben diese Stellungnahme abgeben.
Ich hoffe ihr habt ein paar gute Tipps. Danke im Voraus.
1 Antwort
Hi,
man hat den Verdacht, dass du Leistungen ohne die Voraussetzungen (zielgerichtetes Studieren) erschlichen hast. Das würde sich dann Betrug nennen.
Die Frage ist also, was genau hast du 3 Semester lang gemacht, das den Bezug von Bafög rechtfertigt? Ich sehe da eigentlich keine...
-Gibt es Dinge die man auf keinen Fall in die Stellungnahme schreiben
sollte, da es sonst schlechte Auswirkungen auf für mich hätte?
Du darfst natürlich nicht lügen. Zu schreiben "Ich hab gechillt mit dem Geld und dachte das ist okay" geht natürlich nicht.
-Muss ich den Betrag, welchen mir das Bafög-Amt bis jetzt gestellt hat,
sofort zurückzahlen oder auch erst wenn ich fertig bin mit dem Studium?
Wenn sich der Betrugsverdacht erhärtet, dann musst du das bisher gezahlte Geld sofort und zu 100% zurückzahlen. Eine Geldbuße bis zu 2.500€ und ggf. ein Strafverfahren könnte auch sein.
-Auf was muss ich generell bei solch einem Schreiben achten?
Wenn du keinerlei Gründe hast, solltest du einen Anwalt aufsuchen. Vielleicht kann der dir helfen, wenigstens das Bußgeld oder das Strafverfahren zu vermeiden.
-Was wäre die schlimmste Situation auf die ich mich vorbereiten müsste bzw. die auf mich zukommen kann?
Wie bereits oben geschrieben, ist das Betrug. Wenn man dir den vorsätzlichen Betrug unterstellt, kann es zu einem Strafverfahren kommen, inkl. Vorstrafe.
Du schreibst du hattest "private Gründe", aber 1,5 Jahre lang keinerlei Leistungen zu bringen und währendessen aber Förderung zu erhalten ist schlicht und einfach falsch. Selbst Nichtwissen schützt nicht vor Strafe. Es gibt keinerlei Gründe, dass du Bafög bezogen hast und nichts für das Ziel des Beendens des Studiums gemacht hast. Das ist Erschleichen von Leistungen und ist Betrug. Und so ein Betrug wird ernst genommen.