Bäckerei ohne entsprechende Ausbildung?

8 Antworten

Bäcker und Konditoren sind zulassungspflichtige Handwerksberufe (vgl. Nr. 30 bzw. 31 der Anlage A zur HwO). Du darfst also ohne Zulassung der Handwerkskammer keine Backwaren, Kuchen und Torten in den Verkauf geben.

Nur das Aufbacken vorgefertigter Teiglinge, die ein Bäcker hergestellt hat,  ist zulässig.

Laut Handwerksordnung ist das nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung ohne Meistbietend möglich.

Auch kannst Du es umgehen und in England eine Limit LDT gründen und dies als Zweigstelle im DT Handelsregister eintragen , so unterliegt Du dann nicht der HWO.

Für Deteil gibt es die kostenlose Hotline der EU 00800 67891011

Verkaufen darfst Du sicherlich schon. Nur mit einer eigenen Herstellung könnte das ohne entsprechende Qualifikation schwierig werden.

Wie bereits richtig gesagt musst Du natürlich die Hygienevorschriften beachten, einen entsprechenden Arbeitsplatz vorweisen können. Mit regelmäßigen Kontrollen musst Du rechnen.

In Deutschland herrscht weitgehend Gewerbefreiheit. Du kannst auch ein Cafe betreiben und Kuchen verkaufen. Du dürftest ohne eigene Ausbildung aber keine Lehrlinge ausbilden.

Verkaufen ja weil ein Café nicht in die HWO fällt ,verkaufen auch nicht ,aber das gewerbsmäßige backen .

Natürlich darfst Du Torten verkaufen. Oder glaubst Du, dass jede Bäckereiverkäuferin gelernte Bäckerin oder Konditorin ist?

Alles andere kannst Du bei der Handwerkskammer erfragen.

Da der Lebensmittelsektor sehr hygieneintensiv ist, wäre eine entsprechende Ausbildung schon sinnvoll. Vor allem, wenn Du selbst Deine Gebäcke herstellen willst.

ich hab mich wohl unverständlich ausgedrückt, ich meinte das ich selbst backe und das dann verkaufe...