Bad überschwemmt, nachdem sich Abfluss der Waschmaschine gelöst hat.
Hallo, ich wohne in einer Wohngemeinschaft, die Mietwohnung liegt in einem Mehrfamilienhaus, oberstes Stockwerk. Vor ein paar Wochen hat sich während des Waschen der Abwasserschlauch der Waschmaschine vom Waschbecken gelöst und das Wasser lief ins Bad. Da die Badewanne nicht vollständig verfugt ist, lief das Wasser direkt durch die Öffnung in die Wohnung unter uns. Mit der Mieterin unter uns ist alles geklärt, nur will unser Vermieter jetzt einen Lüftungsschlitz in die Badewanne einbauen, so dass das Wasser dort trocknen kann und keine nachhaltigen Schimmelschäden entstehen. Meine Versicherung meinte, dass sie nicht zahlen, da in der Wohnung unterhalb keine Schäden unter der Decke feststellbar waren. Die Versicherung hat mich auf die Gebäudeversicherung verwiesen, welche für die Leitungen zuständig sind im Haus. Meine Frage jetzt, wer muss den Handwerker und Material für den Lüftungsschlitz bezahlen? Danke!
6 Antworten
Hatte den gleichen Fall, der Schadenverursacher war Haftpflicht versichert, brauche aber nicht zahlen, warum nicht weiß der Geier, zuständig wäre die Gebäudeversicherung des VM, diese Versicherung splittete den Renoschaden und verwies auf den Mieter darunter, weil der die Whg. in der Mietzeit renoviert hatte, wäre seine Versicherung zuständig, obwohl dieser Mieter überhaupt nichts dafür konnte und nichts damit zu Tun hatte, Ergo; wenn man versichert ist, dann ist man nicht >wirklich< versichert.
Der Schadesverursacher ist nach § 823 BGB zum Schadensersatz verpflcihtet. Dass es hier zusätzlich einen Baumangel gab, der für den Folgeschaden (mit) verantwortlich ist, verringert nur den Schadensersatzanspruch des Vermieters.
Weiter gehende Ansprüche des vERMIETERS LEITEST DU AN DEINE hAFTPFLICHTVERSICHERUNG WEITER: sIE WID IN DIESEM fALL UNBERECHTIGTE fORDERUNGEN (AUCH VOR gERICHT) ZURÜCK WEISEN:
Ich denke die Versicherung ist nur für die Schäden verantwortlich.
Die Arbeit an dem neuen Lüftungsschlitz zahlt dein Vermieter bzw der Hauseigentümer. Es sei denn, es steht anders in deinem Mietvertrag
Was haben die Leitungen vom Haus mit deiner Waschmaschine zu tun ?
Ich denke ,das sich deine Versicherung drücken will . Und du hast doch keine Gebäudeversicherung als Mieter. da der Schaden aber von dir verursacht wurde ist deine Versicherung in der Pflicht .
Guck dir deine Versicherungsunterlagen nochmal an .
Wie kommst du darauf?
da der Schaden aber von dir verursacht wurde
Also die Gebäudeversicherung wird das nicht bezahlen. Es war ja kein Rohrbruch. Vermutlich wirst du am ende auf den Kosten sitzen bleiben.
Das ist nicht korrekt:
Eine heutige Gebäudeversicherung zahlt für Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstehen. Ob dieses nun aus einem gebrochenen Wasserrohr in der Wand oder bspw. einer an das Leitungssystem angeschlossene Waschmaschine austritt, spielt keine Rolle.