Wer zahlt Wasserschaden? klempner , vermieter , ich?
Hallo , ich würde gern mein Problem schildern. Ich hatte einen verstopften Badewannenabfluss , dies habe ich meinem Vermieter mitgeteilt und dann versucht diese selbst zu beseitigen und habe den Verschluss geöffnet. Auch da tat sich nichts. Dann hat der Vermieter einen Klempner gerufen um die Verstopfung zu beseitigen , dieser kam 2 Tage später , seitdem Badewanne nicht genutzt. Er kam und hat versucht die öffnung wieder zu befestigen , wobei er sichtliche probleme hatte da er das Rohr durch den engen Abfluss nicht zu fassen bekam , nach etlichen versuchen hatte er es geschafft und die Rohre noch gereingt , es kamen etliche Haare zum vorschein und das Wasser lief wieder ab . So soweit so gut dachte ich und habe die Badewanne wieder normal genutzt. Es stellte sich noch raus das alle Abwasser (Waschmaschine , Küche ect) dort unter der Badewanne zusammen laufen. Nach 2 Tagen bemerkte Ich das Wasser aus den Fugen am Rand der wanne austrat bis zum Flur (Nach dem Baden) , da keine Revisionsklappe vorhanden war konnte man nicht nachschauen , der Klempner kam wieder und öfnete die Bade wanne , dabei stellte sich heraus das das Rohr an der Verbindung nicht mehr zusammen war , und das Wasser aus der Wanne unter die Badewanne lief . Die Mieterin unter mir hat einen Wasserschaden der 2 x behoben werden musste. Meine Versicherung hat 1000,- gezahlt aus "Kulanz" , der vermieter hat keine entsprechende versicherung für Abwasser in der Hausversicherung . Nun meine Frage , wer haftet ? Ich ? Der Vermieter oder der Klempner der den Schaden hat erst entstehen lassen .... Hätte er die öffnung am Fliesenschild vorher machen sollen , das wasser lief aber ab (Nur leider unter die wannne) .... meine vermutung ist das sich das Rohr während des versuchs der Befestigung durch den Klempner gelöst hat.
6 Antworten
Da der Klempner an dem Abfluss gearbeitet hat, haftet er dafür, wenn anschließend das Rohr undicht ist. Dafür sollte er eine Betriebshaftpflichtversicherung haben.
Grundsätzlich handelt es sich aber um einen Gebäude-Leitungswasserschaden.
Es ist ja Leitungswasser bestimmungwidrig ausgetreten. Die Gebäudeversicherung wird den Handwerker in Regress nehmen.
Nur in extremst seltenen Fällen besteht in der Gebäudeversicherung kein Schutz gegen Leitungswasserschäden!! Daher kann ich deiner Story nur wenig Glauben schenken.
Ich würde sagen den Schuh musst du dir selbst anziehen wenn es keine entsprechende Versicherung gibt da du selbst daran rumgeschraubt hast obwohl das lösen der Schraube gar nichts bringt. Es ist auch schwer anzunehmen dass du selbst dafür verantwortlich bist weil du selbst bestimmt auch daran rumgewickelt hast um das wieder zu befestigen. Du hast den Klempner dadurch erst in diese Lage gebracht da er ja das dann wieder in Ordnung bringen musste. Hättest du die Finger weggelassen wäre das bestimmt nicht passiert. Ein Klempner kann das auch mit dem richtigen Equipment anders beseitigen ohne die Schraube zu lösen. Kurz gesagt du hast deine Kompetenz in dem Fall überschritten indem du selbst tätig geworden bist und dazu nicht die nötige Qualifikation hattest.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters muß sich dessen annehmen. Als Hausbesitzer muß man eine solche haben!
Und auch die Betriebshaftpflicht des Klempnerbetriebes. Es kann immer mal etwas passieren, dafür müssen Firmen abgesichert sein durch eben eine solche Betriebshaftpflicht. Alles muß vom Vermieter in die Wege geleitet werden.
(Wenn der Klempner schwarz gearbeitet hat muß sein Auftraggeber dafür grad stehen, wenn er nicht zu fassen ist.)
Viele Fotos machen ist immer gut.
Achtung es heißt zwar Betreibsthaftpflicht, aber es besteht keinen Pflicht für den Betrieb zu haften wenn der es nicht will.
(Ich streite schon seid 4,5 Jahren um einen Bauschaden von mindestens 20 Tausend die beim Fenstereinbau entstanden sind. Auch, wenn die Firma groß ist & Milliarden verdient- solange sie nicht von ihrer Seite die Versicherungen anschreibt bleibe ich auf dem Schaden sitzen. Das erklärte mir die Versicherung - ich habe viele angerufen)
Welcher Vermieter hat keine Leitungswasserversicherung in seiner Gebäudeversicherung? Noch dümmer gehts ja kaum...
Welche Versicherung ist "deine Versicherung"? Wofür hat die 1000€ gezahlt?
Dem Klempner müsste ein Verschulden nachgewiesen werden, damit dieser haftet.
Die Schäden am Gebäude zahlt der Vermieter aus eigener Tasche, wenn er bei der Versicherung gespart hat.
Die Schäden am Hausrat der Mieter zahlt die Hausratversicherung des jeweiligen Mieters.