Waschmaschinenschlauch vergessen - Zahlt Versicherung?

5 Antworten

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hier kommt die richtige Antwort: die Haftpflicht zahlt nur bei grober und leichter Fahrlässigkeit, denn Haftung nach §823 BGB besteht ja nur, wenn ein Verschulden vorliegt.

Der einzige Verschuldensgrad, wo die Haftpflicht nicht zahlt, ist Vorsatz.

Somit sollte es bzgl. der Regulierung durch die Haftpflichtversicherung keine Probleme geben. Es handelt sich nach meiner Einschätzung um ein Augenblicksversagen, also normale Fahrlässigkeit. Aber selbst wenn man grobe Fahrlässigkeit unterstellen würde, weil man die Sache mit dem Schlauch immer kontrollieren muß, würde die PHV zahlen, siehe oben.

Hey,

also die Frag eist: Gibt es einen Ablauf für den Schlauf der Waschmaschine? Falls ja, hast du ein Problem, falls nein hast du mindestens fahrlässig gehandelt. Was aber nicht zu einem vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führt.

Nach deiner Schadenschilderung würde ich aber davon ausgehen, dass deine Nachbarn die Chance nutzen um einige Altschäden begleichen zu lassen. Also solltest du auf jeden Fall deine Versicherung informieren, weil die nicht nur zum bezahlen eines Haftpflichtschadens da ist, sondern auch zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wenn du den Schaden gemeldet hast, kannst du auf jeden Fall sicher sein, dass dein Versicherer reagiert und zumindest mal prüft, was da los ist.

Grüße Mondkalb

Gute Privathaftpflichtversicherungen (wie auch Hausratversicherungen falls hier eigener Hausrat auch betroffen ist) zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit.

Also schauen ob das versichert ist, wenn nicht Konsequenzen ziehen und sich was besseres suchen.

Mondkalb29  08.06.2011, 10:05

Hausrat wird nichts zahlen, weil das Wasser nicht bestimmungswidrig ausgetreten ist, denn es soll ja aus dem Schlauch rauslaufen. Anders wäre es, wenn die Badewanne wegen Verstopfung übergelaufen wäre, weil da soll es nicht rauslaufen.

holger1st  08.06.2011, 10:33
@Mondkalb29

Wenn das so definiert wäre würde die Hausrat nichts zahlen. Es gibt aber auch einfach die Regelung "Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen..." ohne einen weiteren Ausschluss oder Voraussetzung eines Bruchs o. ä.. Sowas gibts halt.

Natürlich klappt das hier wie genannt auch nur bei Verzicht der Einrede bei grober Fahrlässigkeit.

holger1st  08.06.2011, 10:40
@holger1st

muss noch dabei aus "..und aus den jeweils angeschlossenen Geräten etc."

Mondkalb29  08.06.2011, 13:31
@holger1st

grobe Fahrlässigkeit führt nicht mehr automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Versicherer kann nur eine Quotelung vornehmen. Hier mal ein Beispiel aus einem Bedingungswerk:

Bei grober fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, die Leistungin dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegeneiner groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.

Die Regelung "... aus Zu- und Ableitung ..." greift aber nicht, wenn das Wasser oder was auch immer auf dem korrekten Weg rausläuft, weil sonst könnte ich mir überspitzt gesagt einen Gartenschlauch ins Wohnzimmer legen und nen Wasserschaden geltend machen. Da habe ich wohl beim Gießen meiner Balkonpflanzen nicht aufgepasst und mein schönes Parkett durch das offene Fenster ruiniert. Das bekommst du nirgends durch.

Und zahlen würde die Hausrat so, weil "bestimmungswidrig" bedeutet, dass das z.B. der Schlauch geplatzt ist, die Wanne überlgelaufen ist oder ähnliches. Wenn aber der Schlauch intakt ist und einfach nur nciht in der Wanne gelegen hat, ist das nicht bestimmungswidrig, weil aus der Öffnung am Ende des Schlauchs soll das Wasser rauskommen.

holger1st  08.06.2011, 16:21
@Mondkalb29

Das geht durch weil ich den ähnlichen Fall wie dem Gartenschlauch auch schon hatte. Der Versicherer kann sich nicht rausreden wenn er das nicht entsprechend einschränkt. Dann kriegt man auch Schneedruckschäden durch ohne Elementar versichert zu haben usw.

Manchmal wollen Versicherer zwar nicht aber wenn die das sehr weitreichend (oder zu einfach) formulieren ist das deren Problem. Man muss sich dann halt rumstreiten, aber geschrieben ist geschrieben.

Und das mit der groben Fahrlässigkeit ist eben der Knackpunkt - erstens bedeutet dies die umkehr der Beweislast, zweitens ist ein Streitfall wo die Versicherung am längeren Hebel sitzt und die Urteile zur Quotelung auch erst noch geschrieben werden müssen.Wie hoch ist die Quote bei der unbeaufsichtigten brennenden Kerze wenn das Gebäude mit Inhalt niederbrennt? Ich wills nicht wissen. Also Verzicht auf diese einrede bis zu vollen Versicherungssumme, alles andere ist nicht zu empfehlen.

Ok, aber jetzt spam ich hier nicht mehr weiter ;-)

Ich will dir keine hoffnung machen, vielleicht evtl wenn du lange kunde bist und eine gute versicherung. aber die konzerne drücken sich oftmals wenn sie zahlen müssen ganz anders wenn sie mal fälligkeiten nicht bekommen dann sind sie 24 std für ein da lol aber mal im ernst ich hoffe für dich ansonsten sieht das ziemlich schlecht für dich aus

hastewaskannste 
Fragesteller
 08.06.2011, 00:05

verstehe.wenn also der schlauch defekt gewesen wäre, z.b. gerissen wg Materialermüdung, hätte ich nichts dafür gekonnt und alles wäre halb so wild.

helmutgerke  08.06.2011, 07:21

so ist es

Nein, sie wird nicht zahlen weil dies fahrlässig wenn nicht gar grobfahrlässiger Umgang mit einem zu beaufsichtigendem Gerät ist.