Bachelorarbeit nicht bestanden/Klage
Hallo, ich habe meine Bachelorarbeit mit 5,0 leider nicht bestanden. Daraufhin habe ich die Beurteilung angefochten da die zweitprüferin eigentlich gar keine Bachelorarbeiten prüfen darf! Die Erfolgsaussichten stehen sehr gut! Nun zu meiner Frage. Kann ich eine Entschädigung von der FH einfordern?? Der Prozess/Fall zieht sich jetzt schon über mehrere monate und das Gerichtsverfahren ist erst im Juni....ich kann mich in dieser Zeit weder für einen master bewerben noch für einen Job. Was meint ihr?? Hab ich Anspruch auf Entschädigung
2 Antworten
Es ist leider etwas schwierig Auskunft zu geben, wenn man nicht die Einzelheiten deines Falles weiß. Am besten befragst du deinen Anwalt mal dazu. Einen leicht ähnlichen Fall gab es schon mal bei dem an einer Universität eine Amtspflichtverletzung stattfand und der Student Schadensersatz erhielt. Vielleicht lässt sich daraus ja auch etwas für dich ableiten. Handelt sich um das Urteil des OLG Koblenz 1 U 905/88, nachzulesen unter anderem unter http://www.kanzlei-ronnenberg.de/schadensersatz-wegen-verzogerten-prufungsablaufs-olg-koblenz-1-u-90588
Nein hast du nicht. Das wird auch in der Prüfungsordnung deiner Universität stehen. Ich halte es auch für unwahrscheinlich das der Zweitprüfer nicht die berechtigung hatte bachelorarbeiten zu überprüfen. Wie kommst du auf diese Idee?
Wenn du nicht bestanden hast, solltest du den Fehler bei dir suchen und nicht panisch um dich schlagen. Immerhin gibt es auch einen zweitversuch.
Die Paragraphen hätte ich gerne :) Kann mir kaum vorstellen, dass da etwas dran ist. Was genau hätte dir der Prüfungsausschuss mitteilen müssen? Halten wir fest, du versuchst seit "Monaten" rechtlich dagegen vorzugehen? Geh doch einfach in den zweiten Versuch. Wenn die Prüfer der Meinung sind, dass du nicht bestanden hast dann ist das so.
die Zweitprüferin darf keine Bachelorarbeiten prüfen...dies hat mir mein Anwalt mit bestimmten Paragraphen bestätigt! Laut seiner Aussage werde ich den Fall auch auf jeden Fall gewinnen, da eindeutige Verstöße vorliegen. Dies hätte mir der Prüfungsausschuss auch mitteilen müssen, da ich die erstprüferin gebeten habe eine zweitprüfer/in auszuwählen!
Zu der Arbeit! Ich hatte ständigen Kontakt mit der Prüferin und sie hat mir ständig ein gutes Feedback gegeben und dies wurde mir auch durch zahlreiche andere Personen bestätigt( Profeesoren, Diplomer)
Ich sitze jetzt schon seit Monaten rum und muss mich mit gelegenheitsjobs über Wasser halten da ich mich nicht anderweitig bewerben kann