Azubi und Geld verdienen durch eBay etc. gleichzeitig, geht das?

6 Antworten

Ächz...

Du hättest längst ein Gewerbe anmelden müssen:

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt für Verkäufe auf eBay:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst.

Klicken: Existenzgründerseminar

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

Gilt man direkt als kleinunternehmer, wenn man mehr als 410€ im Jahr verkauft?

Auch wenn für Nebeneinkünfte bis 410 Euro keine Einkommensteuer anfällt, dann besteht ja trotzdem ein Gewerbe.

Aber nicht mehr als 17,500€ im Jahr

Die Kleinunternehmergrenze für die Umsatzsteuer liegt seit einiger Zeit bei 22.000 Euro.

mit azubigehalt und ebay zusammen verdient

Als Azubi bist Du kein Unternehmer, und das Gehalt unterliegt auch nicht der Umsatzsteuer.

Wenn ich mein iPhone für 600€ verkaufen bin ich doch nicht automatisch Kleinunternehmer oder

Du hast doch 1.000 Euro Gewinn im Vierteljahr gemacht.

hoffe auf kompetente Hilfe

Die bekommst Du beim Steuerberater.

Ggf. bist du schon die ganze Zeit straffällig lol. Im Zivilrecht sieht es auch nicht besser aus. Bete dass keiner der Käufer was checkt und mal was von dir fordert.

Steuerhinterziehung ist da nur eine Tat. Ich weiß allerdings nicht ob da Vorsatz nötig ist. Du bist anscheinend einfach nur zu blauäugig und ungebildet. Schützt aber nicht.

Bei echten Privatverkäufen wäre die Summe nicht so relevant. Da ist man mit Gebrauchtware, die eigene Gebrauchtware, keine extra gekaufte, die man schon länger im Besitz hat der sicheren Seite. Alles andere kann schon grenzwertig werden.

Solltest dich echt mal informieren bevor das alles nach hinten los geht und du in die Schulden kommst. Da reicht nur 1 Person und alles fliegt auf.

du kannst alles nachlesen bzw. dich bei deiner Gemeinde erkundigen. Es gibt Grenzen, die man nicht überschreiten darf. Aber das kann man alles recherchieren.

Und es geht bei deinr Frage ja auch nicht um den einmal Verkauf DEINER Dinge.

Anzeigen! Mache SOFORT eine Anzeige beim FA gegen dich selber!

Lasse dir das von einem Steuerberater erklären. Mit der Anzeige kannst du deine Steuerschulden nachzahlen - bekommst aber keine Strafe!

Gehe davon aus dass das FA die Daten von eBay schon hat und es nur eine Frage der Zeit ist bis du 'dran' kommst. Das wird dann wesentlich teurer, plus Strafe. Da Steuerhinterziehung eine Straftat ist kommt dann auch noch eine Vorstrafe in deine Daten.