Zoll Warenwert bei gebrauchten Musikinstrumenten?
Hallo,
ich habe mir heute für 505 Euro (Versand mit einbegriffen) einen Bass aus Japan bestellt. Ich habe mit dem Zollrechner herausgefunden, dass ich wahrscheinlich ca. 130 Euro Gebühren zahlen müsste. Aber wird als Wartenwert überhaupt der Preis genommen, den ich bezahlt habe, oder haben die andere Referenzlisten oder ähnliches. Das Instrument ist immerhin gebraucht, nicht dass ich hinterher die Gebühren für den vollen Neupreis zahlen muss. Vielen Dank für die Antworten!
2 Antworten
Es entstehen folgende Abgaben:
18,69 EUR Zölle (3,7%)
99,50 EUR EUST (19%)
Grundlage für die Abgabenberechnung ist der Warenwert incl. Versandkosten; für die EUST incl. der Zölle.
Selbstverständlich ist ausschlaggebend, was Du für das Instrument bezahlt hast.
Ggf. musst Du zum Zoll und eine Rechnung vorlegen. Bei EBay-Auktionen reicht auch die EBay-Benachrichtigung sowie ein Zahlungsnachweis (Konto- oder Paypal-Auszug)
Du musst nur die Zollgebühren lt. dem ebay-Verkauf (drucke nochmals die Rechnung aus und nimm sie mit) bezahlen.
ich bezog mich auf den Text des FS
...dass ich wahrscheinlich ca. 130 Euro Gebühren zahlen müsste
Der Zoll erhebt keine Gebühren!