Was muss bei Nachhilfe beachtet werden? Anmeldung beim Gewerbeamt unter 400 Euro einkommen Nötig?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Ist in jedem Fall meldepflichtig, egal wie hoch der Erwerb dadurch ist 100%
Bis 400 Euro nicht meldepflichtig, alles darüber muss gemeldet und Versteuert werden 0%
Grauzone 0%

1 Antwort

Ist in jedem Fall meldepflichtig, egal wie hoch der Erwerb dadurch ist

Immer dieses Halbwissen.

  • Es sind nicht 400,- € steuerfrei, sondern der Grundfreibetrag zur Einkommensteuer beträgt 8.820,- € (§ 32a EStG). Diesen gibt es nur einmal. Hat mal also schon eine Hauptttätigkeit dürfte dieser ausgeschöpft sein.
  • Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs liegt bei 450,- € (§ 8 SGB IV).
  • Minijobs sind auch nicht steuerfrei. Sie werden zumeist pauschal vom Arbeitgeber versteuert.
  • Der Mensch der diese Dienste anbietet hat vermutlich keinen Arbeitgeber der ihm sagt dies zu tun, also handelt er auf eigene Rechnung und Veranlassung --> gewerblich.
  • Wer gewerblich handelt muss ein Gewerbe anmelden, vollkommen unabhängig davon ob damit was verdient wird (§ 14 GewO).
  • Wer gewerbliche Einkünfte hat (§ 15 Abs. 2 EStG), ist abgabepflichtig zur Einkommen,- Umsatz- und ggf. Gewerbesteuererklärung (§§ 25 EStG, 56 EStDV) bis 31.05. des Folgejahres. Passiert das nicht, wird man geschätzt.

Ist er verpflichtet seinen Arbeitgeber darüber zu informieren wenn
seine Tätigkeit in keinster weise das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt /
Beeinflusst? 

Wenn der Arbeitsvertrag vorsieht dass der Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen ist, ja.