Autoversicherung vor Zulassung unterschreiben?
Servus,
ich brauche eine Autoversicherung und habe ein tolles Angebot, dass mir der Versicherungsgeber aber nur telefonisch geben konnte weil er einen Sonderrabatt gewährt hat. Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich jetzt gern erst die Versicherung unterschreiben und dann das Auto anmelden.
Daher die Frage ob das überhaupt geht? Ich kenne es bisher nur so dass ich die Nummer bekommen, anmelde und dann erst alles weitere regele.
5 Antworten
funktioniert auch ohne Probleme - du hast eine eVB, und unterschriebenen Vertrag.
die eVB ist für die Versicherung relevant
die techn. Unterlagen vom Auto hast, das Auto kannst in dem Falle nicht mehr wechseln, das ist DIESEM Fahrzeug zugeschrieben
Naja, was mündlich am Telefon besprochen wird ist nicht immer verbindlich, schon unser Altkanzler Konrad Adenauer hat gesagt "was kümmert mich mein Geschwätz von gestern"
Aber solange du nichts unterschrieben hast kannste auch wiederrufen, und eine andere Versicherung nehmen wenn man sich nicht an das versprochene hält. Warte also in Ruhe ab bis der Vertrag zur Unterschrift kommt.
Warte also in Ruhe ab bis der Vertrag zur Unterschrift kommt...
Dann hat der Fragesteller nur mal den gesetzlich vorgeschriebenen vorläufigen Kfz-Haftpflichtschutz für von ihm verursachte Fremschäden!
Den sofortigen Vollkaskoschutz für Eigenschäden kann ihm nur ein Versich.vermittler zusagen auf dem schriftlichen Versich.antrag sowie auch den Teilkaskoschutz für Schäden wegen äußerlicher Einflüsse, Wildschaden, Glasbruch und Diebstahl!
Kommt drauf an...
...ob du einen Neuwagen hast und sofortigen Vollkaskoschutz benötigst oder einen gut Gebrauchten mit evtl. Teilkaskoschutz genügt oder nur der vorläufige Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz mit dieser sog. eVB-Nr. dir ausreicht!
Ich kenne es bisher nur so dass ich die Nummer bekommen, anmelde und dann erst alles weitere regele...
Mit dieser eVB-Nr. hast du nur mal die Fremdschäden abgesichert wie gesetzlich vorgeschrieben!
Den sofortigen Vollkaskoschutz für Eigenschäden kann dir nur ein Versich.vermittler zusagen mit Datum u. Unterschrift auf dem schriftlichen Versich.antrag sowie auch den Teilkaskoschutz für Schäden wegen äußerlicher Einflüsse, Wildschaden, Glasbruch und Diebstahl!
Gruß einer Versicherungsmaklerin
Wenn du vom Versicherer schon die EVB-Nummer bekommen hast, brauchst du keine Bedenken haben. Damit kannst du das Fahrzeug zulassen und ist dann auch Haftpflicht versichert. Unterschreiben musst du heute bei keiner Online-Versicherung mehr.
Thema Sonderrabatt: Viele werben für das erste Jahr damit. Im zweiten Jahr wird es dann gleich wieder 25-30 % teurer. Verti ist z.B. so ein Kandidat.
Damit kannst du das Fahrzeug zulassen und ist dann auch Haftpflicht versichert...
Damit sind aber nur Fremdschäden abgesichert! Hat der Fragesteller z.B. einen Neuwagen und keinen sofortigen Deckungsschutz für Vollkaskoschäden vereinbart, geht er leider leer aus bei einem Eigenschaden... :-((
Aber wer kann sich denn Verti leisten? Die sind mir viel zu teuer bzw, versichern gar nicht alle normal üblichen Fahrzeuge.
Wir haben in der Schule gelernt dass wichtig ist, was hinten rauskommt.
Welche SF-Klasse hat er Dir denn versprochen, und sein Innendienst spielt wirklich mit?
...hat aber keinen Schutz bei Eigenschäden: hier ist entweder die schriftliche Zusage des Vermittlers (sofortige Deckungszusage) erforderlich oder das bisherige Fzg. war schon vollkaskoversichert!
...aber nur für die Fremdschäden! Für den Vollkaskoschutz gibt es leider keine eVB-Nr. :-((