Wurde von der Autoversicherung rausgeworfen bzw. gekündigt von Seiten der Autoversicherung, was tun?

9 Antworten

Im Schadenfall haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Deine Versicherung hat nun davon Gebrauch gemacht. Musst du dir schnell eine neue Versicherung suchen. Die Zulassungsstelle hat von dieser Kündigung auch erfahren. die erwarten jetzt auch von dir ganz schnell eine neue EVB-Nummer.

Moin, geh zu einem Versicherungsmakler, der hat an 100 Tarife von x Gesellschaften. Nimm das Schreiben mit. Steht zwar bei allen, daß sie gekündigte VN nicht versichern wollen, jedoch findet sich ganz sicher eine Möglichkeit. Kostet nichts. 

Und ja, die dürfen das. Du hast ja auch ein Sonderkündigungsrecht im Schadenfall.



Ich verstehe die Frage nicht:

Der Versicherer hat dir den besagten Paragrafen der AKB doch im Kündigungsbrief genannt, auf den sie sich bezieht! Du hast nun den Anspruch, eine NEUE Gesellschaft zu finden...  da aber 4/5 aller Versicherer für dich nicht infrage kommen (wg. Kündig. durch Vorversicherung), rate ich dir, direkt dort vorzusprechen, wo du irgendeine andere Police hast!

Geringe Chance zwar, aber sie besteht.

Du hast nun den Anspruch, eine NEUE Gesellschaft zu finden... da aber 4/5 aller Versicherer für dich nicht infrage kommen (wg. Kündig. durch Vorversicherung), rate ich dir, direkt dort vorzusprechen, wo du irgendeine andere Police hast!

Ich muss mich stets wundern, was hier für ein Unsinn geschrieben wird.

Jeder andere Versicherer muss ihn nehmen und ihm den gesetzlichen Versicherungsschutz anbieten.

§§ 113, 114 VVG

@Apolon

Unsinn ist das nur bez. der Haftpflicht, Kasko wird in der Tat nicht überall möglich sein.

@DolphinPB

Kasko gehört ja auch nicht zur gesetzlichen Absicherung!

@Apolon

Der Fragesteller sucht selbstverständlich auch Kasko-Schutz für sein Fahrzeug; daher ist der Verweis auf den Kontrahierungszwang zu gesetzlichen Leistungen völlig an einer "Guten Antwort" vorbei.

Es kann dir passieren, dass die neue Versicherung dir nur die gesetzliche Haftpflicht anbietet. Diese wirst du dann auch evtl. für ein Jahr im Voraus bezahlen müssen. Die Teilkasko wird die Versicherung dir wahrscheinlich nach einem Jahr, wenn du bis dahin keinen weiteren Schaden gemeldet hast, wieder einräumen.

Besser du fragst bei mehreren Versicherungen nach. Vielleicht hast du trotzdem ein bisschen Glück und bekommst ein Angebot.

Egal wie du dich entscheidest. Du darfst deine Versicherung Ende November, ohne Angaben von Gründen, kündigen bzw. wechseln.

Hey. Ja, der Versicherer darf dich nach einem Schadenfall rauswerfen. In Deutschland gibt es einen Kontrahierungszwang. D.h. dass jeder Versicherer dich für die Kfz-Haftpflicht Versicherung nehmen muss. Alles andere (Kasko) ist dem Versicherer überlassen. Bei zwei Kasko-Schadenfällen wird der Beitrag wahrscheinlich extrem in die Höhe gestiegen sein. Würde allerdings keinen Makler empfehlen, da viele von Ihnen hauptsächlich ihr Geld durch Provision machen und daher eher teurere Produkte anbieten, als günstige (will hier keinem Makler zu Nahe treten, aber bei Maklern gibt es viele schwarze Schafe). Gruß, Hybcitik (Ausbildung für Versicherung und Fianzen, Bachelor Versicherungswesen)