Autovermietung will die Kaution nicht zurückzahlen

5 Antworten

Also ganz so einfach ist das halt leider nicht. Du verstehst natürlich, dass der Folgetag noch auf deine Rechnung geht. Logisch. Aber durch die 10stündige verzögerte Abgabe hatte er einen Ausfall beim nächsten Kunden, den er ja auch irgendwie zufriedenstellen muss. Wenn ein Unternehmen einen Fuhrpark mit 200 Wagen hat, dann wird man da sicher einiges auf Kulanz regeln, aber gerade ein vermutlich "kleinerer", der wie du sagst, sogar ganz entspannt per Du war, der setzt auf jedes Auto, das er vermieten kann. Da sind dann gerade vorherige Reservierungen schnell mal problematisch, wenn der Wagen für den 2.Kunden fehlt, weil der erste ihn zu spät bringt und dann unter Umständen der dritte jetzt zB deinen Wagen nehmen muss, obwohl er den haben wollte, den der 2. als Ersatz bekommen hat usw usw usw....

Aber natürlich hast du recht, du solltest dir die Rechnungen geben lassen. 

meTzka 
Fragesteller
 26.04.2015, 18:30

Hallo Johannis, vielen Dank für deine Antwort.

Ich verstehe worauf du hinaus willst und die Misere mit dem Folgekunden, der auch (wie vereinbart) sein Fahrzeug haben möchte. 

Der Betrag, den der Vermieter geltend machen will soll dadurch zustande gekommen sein, dass der 2.Mieter, der unser Fahrzeug bekommen sollte nun ein größeres Fahrzeug (Ein Sprinter, 2-Sitzer mit recht großer Ladefläche) nehmen musste um damit in den Urlaub zu fahren. Dabei sollen die Mehrkosten allein durch die Nutzung der Fähre entstanden sein.

Das klingt für mich doch sehr nach einer Räuberpistole!

- Wer fährt denn mit nem Transporter - Leihwagen  bitte in den Urlaub?

- 178,-- € Zusatzkosten (also zu den Kosten, die auch mit dem kleinerem Fahrzeug entstanden wären)?

- keine Belege, Nachweise etc. auch nach mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung...

P.S.: Selbst den Restbetrag von 23,-- € habe ich bislang nicht erhalten.

meTzka 
Fragesteller
 26.04.2015, 18:57
NACHTRAG:

Mir ist gerade aufgefallen, dass wir bereits das größte Fahrzeug aus dem Fuhrpark hatten. Daher stellt sich die Frage, welches größere Fahrzeug er angeblich dem Folgemieter gegeben haben soll...

Die volle Kaution kannst du auf Grund der verspäteten Abgabe natürlich nicht verlangen. Das die 49 , - abgezogen werden ist absolut richtig und üblich.

Ich würde die Autovermietung auffordern mir nachzuweisen, daß ein Nachfolgemieter tatsächlich 178 ,- Euro erstattet bekommen hat ( zb durch Zusendung des entsprechenden Quittungsbelegs oder ähnlichem, aus dem der Betrag und der vollständige Name des Nachfolgemieters hervorgeht.

Sollte die Autovermietung diesen Beleg schuldig bleiben würde ich sie erneut auffordern den Beleg zuzusenden. Dafür würde ich ihr eine Frist setzen. Für den Fall, daß sie den Beleg nicht fristgerecht zusendet würde ich rechtliche Schritte androhen. - Du mußt dann hoffen, daß sie entweder den Beleg schicken oder doch noch die 178 ,- zahlen.

Ob es sich dann letztlich tatsächlich lohnt deswegen zu einem Anwalt zu gehen mußt du selbst entscheiden ( allein ein einziger Brief den ein Anwalt in deinem Auftrag schreibt kostet 100,- - 150 ,-

 

 

 

meTzka 
Fragesteller
 26.04.2015, 18:51

Der Betrag, den der Vermieter geltend machen will soll dadurch zustande gekommen sein, dass der 2.Mieter, der unser Fahrzeug bekommen sollte nun ein größeres Fahrzeug (Ein Sprinter, 2-Sitzer mit recht großer Ladefläche) nehmen musste um damit in den Urlaub zu fahren. Dabei sollen die Mehrkosten allein durch die Nutzung der Fähre entstanden sein.

Das klingt für mich doch sehr nach einer Räuberpistole!

- Wer fährt denn mit nem Transporter - Leihwagen  bitte in den Urlaub?

- 178,-- € Zusatzkosten (also zu den Kosten, die auch mit dem kleinerem Fahrzeug entstanden wären)?

- keine Belege, Nachweise etc. auch nach mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung...

P.S.: Selbst den Restbetrag von 23,-- € habe ich bislang nicht erhalten.

Sehr seltsam finde ich im Übrigen auch die Firmierung. Im Impressum steht:

S&W Gebäudeservice GmbH

Geschäftsführer: Daniel Nippert (mit dem Namen hat sich der Chef auch vorgestellt) er ist auch Domaininhaber laut denic.

weiterhin tauch auch überal (Website, Facebook und E-Mails) der Name Torsten Münzel auf

E-Mail an den Vermieter geht an hauptstadtmietwagen.de

Antworten kommen von hauptstadtmietwagen@phcom.de

Domaininhaber von phcom ist ein gewisser Philipp Stäbler...

...aber das ist mir nur gerade aufgefallen und stärkt mich in meiner Vermutung, dass es keinen Nachmieter gab und wenn doch, dann ohne dass dadurch irgendwelche Kosten entstanden sind.

Ansonsten würde er mir doch die entsprechenden Belege vorlegen.

Ich versteh das auch nicht. Bis dahin wäre ich ein zufriedener Kunde gewesen, hätte wieder dort gemietet und hätte das Unternehmen empfohlen (so wie sich das gehört wenn man zufrieden war - meiner Meinung nach). Aber so macht die Bude sich keinen guten Ruf!

Nimm dir einen Anwalt.

meTzka 
Fragesteller
 26.04.2015, 18:25

Einen Anwalt dafür einzuschalten wollte ich mir eigendlich ersparen...

Du hast etwas falsch gemacht, ein Anwalt kostet ein Vermögen, ich denke es ist besser du schluckst es und weisst es fürs nächste mal...

Ich würde vorschlagen, dir zunächst die Miet- und Nutzungsbedingungen deines Vertragspartners durchzulesen (AGB) und zu schauen, ob es dort einen Abschnitt mit Säumniszuschlägen gibt (oder wie auch immer er das dort nennt, wenn du das Fahrzeug verspätet zurück gibst).

Wenn du dort nichts findest, solltest du den Vermieter darauf hinweisen, dass dir beim Unterzeichnen des Mietvertrags diese Informationen nicht vorlagen oder explizit darauf hingewiesen wurde. Wichtig ist, dass diese Infos von dir weder im Rahmen der Unterzeichnung der Anmietung, noch auf einem Weg der Anmietung (z.B. Webseite oder im Geschäft als Aushang) sichtbar war. Steht's in den Geschäftsbedingungen oder im Kleingedruckten des Mietvertrags, ist er natürlich im Recht.

Grundsätzlich würde ich allerdings den Rat eines Anwalts einholen und zur Not ihm den Fall übergeben. Du solltest dir aber die Frage stellen, ob der finanzielle Aufwand, den der Schritt auslöst, die Rückzahlung deckt. Ansonsten hast du neben Zeit auch Geld verschenkt. Eine Rechtschutzversicherung ist natürlich nicht verkehrt. Die Selbstbeteiligung liegt aber wahrscheinlich dann auch in einem Bereich, der sich für den Fall nicht wirklich lohnt.

meTzka 
Fragesteller
 26.04.2015, 18:24

Hallo DivinityC, vielen Dank für deine Antwort.

Hier mal der § aus dem AGB des Vermieters:

"8) Fahrzeugrückgabe

Das Fahrzeug ist zu dem im Vertrag vorgesehenen Datum in der im Vertrag vorgesehenen Station des Vermieters zurückzugeben, wenn nicht der Rückgabe Termin mindestens 24 Stunden vor dessen Ablauf telefonisch oder schriftlich durch Vereinbarung mit der Mietstation verlängert wurde. Dann ist eine weitere angemessene Vorauszahlung zu Leisten. Wird die Rückgabe um mehr als 30 Minuten überschritten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung  eine Entschädigung zu zahlen und zwar bei Überschreitung von mehr als 30 Minuten eine Tagesmiete pro Tag. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn ausberechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Bargeldauszahlung. Sie erhalten einen Gutschein  mit einer Gültigkeit von einem Jahr nach Aushändigung."

Was meinst du dazu?

Der Betrag, den der Vermieter geltend machen will soll dadurch zustande gekommen sein, dass der 2.Mieter, der unser Fahrzeug bekommen sollte nun ein größeres Fahrzeug (Ein Sprinter, 2-Sitzer mit recht großer Ladefläche) nehmen musste um damit in den Urlaub zu fahren. Dabei sollen die Mehrkosten allein durch die Nutzung der Fähre entstanden sein.

Das klingt für mich doch sehr nach einer Räuberpistole!

- Wer fährt denn mit nem Transporter - Leihwagen  bitte in den Urlaub?

- 178,-- € Zusatzkosten (also zu den Kosten, die auch mit dem kleinerem Fahrzeug entstanden wären)?

- keine Belege, Nachweise etc. auch nach mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung...

P.S.: Selbst den Restbetrag von 23,-- € habe ich bislang nicht erhalten.

DivinityC  26.04.2015, 19:43
@meTzka

Wie hoch war denn die Tagesmiete für den von dir gemieteten Wagen? Lt. dem Text, den du oben kopiert hast, würde der Vermieter diesen Betrag fordern. Sind das die 49 EUR?

Wenn der Vermieter in seiner Begründung schon einen weiteren Mieter nennt, der durch dein Handeln benachteiligt wurde, würde ich um Einsicht in die Unterlagen bitten oder um Kontaktdaten des anderen Mieters (unter der Voraussetzung, dass sich der Mieter damit einverstanden erklärt).

Allerdings bin ich kein Anwalt und kann dir daher auch keine kompetente Rechtsberatung anbieten. Daher würde ich mich an deiner Stelle wirklich an einen Anwalt wenden. Da reicht wahrscheinlich ein Brief mit einer Frist und Androhung rechtlicher Schritte und du hast dein Geld wieder, weil der Vermieter keinen Bock auf einen Prozess hat (Verhältnismäßigkeit). Dir entstehen dabei aber leider auch Kosten, von daher solltest du überlegen, ob es dir die Sache wert ist.

Als teures Lehrgeld abhaken, die Leistungen dieses Vermieters nicht mehr in Anspruch nehmen und zukünftig Mietzeiten einhalten ist auf lange Sicht wahrscheinlich gesünder für deine Nerven.