Vermieter will mich abzocken?
Hallo,
ich habe meinem Vermieter vor einiger Zeit eine Mahnung geschrieben, da er mir immer noch keine Betriebskostenabrechnung für zwei Jahre und Kaution zurück gezahlt bzw zukommen lassen hat. Ich habe ihm zwei Wochen Zeit gegeben, damit er das nachholen kann. Er erfindet immer wieder neue ausreden, irgendwann hat man die Nase voll. Ich habe gesehen, dass er mich gestern und vorgestern angerufen hat. Ich will nicht mit ihm reden, habe die Nase voll von seine ausreden. Kann ich das alles schriftlich klären, damit er nicht wieder mit diversen ausreden kommt. Vor drei Monaten sagte er z.B die Nebenkostenab. für vor zwei Jahren kann ich dir leider erst in ein paar Monaten schicken. Irgendwann habe ich nach dem Datum nochmal angerufen und gefragt, warum er mir nicht wie vereinbart die Nebenkostenab. geschickt hat....es kam natürlich wieder eine absolut schwachsinnige Ausrede..Mit der der Kaution läuft es jetzt genauso...was soll ich tun? Nut noch schriftlich Kontakt halten bzw Förderung und sonstiges stellen?
9 Antworten
Spätestens am 31. Dezember des Folgejahres hätte die Betriebkostenabrechnung 2017 erteilt sein müssen.
Rechnest Du denn mit einem Guthaben ? Dann telefoniert doch mal miteinander.
Danke. Er hat mir vor ein paar Monaten gesagt, dass ich 130€ zurück bekomme. Kontonummer und Adresse hat er bekommen, aber seit 5 Monaten habe ich noch nichts erhalten.
Des Weiteren sollte meine Kaution längst auf meinem konto gutgeschrieben sein, da keine Schäden bei der Wohnungsubergabe protokolliert wurden.
Zunächst mal müsste ich kurz wissen, ob du NK nachzahlen musst oder ob du weist, das du was zurück bekommst.
Und da er dir Kaution schuldet, verstehe ich, das du nicht mehr in dieser Wohnung wohnst???
Er hält dich hin. Wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, hast du keine Möglichkeit mehr was einzufordern.
Vermieter sind verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dies gilt auch dann, wenn Mieter im Laufe dieser Abrechnungsperiode umziehen. Allerdings ist dann die Nebenkostenabrechnung anteilig für die Zeit zu erstellen, die der Mieter noch in der Wohnung gewohnt hat. Ziehen Mieter in eine neue Wohnung und der Vermieter erstellt die Nebenkostenabrechnung nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Abrechnungsfrist von einem Jahr, kann er gegenüber den Mietern keine etwaigen Forderungen geltend machen. Haben Mieter die Abrechnung jedoch fristgerecht erhalten, müssen sie die darin angegebenen Nachzahlungen leisten. Allerdings gibt es auch bei der Nebenkostenabrechnung eine Verjährung. Hat der Vermieter nicht innerhalb von drei Jahren die Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung geltend gemacht, sind diese in der Regel verjährt.
Wenn du mit Guthaben rechnest, dann sch.... auf seine Ausreden und setz dich dahinter, das du es bekommst. Setze ein Schreiben auf, indem du ihm eine Frist von zwei Wochen setzt und erwähne das du nach Ablauf der Frist einen Anwalt einsetzt. Parallel gehst du aber bereits vorsichtshalber zu einem, falls die Zeit knapp ist.
Falls du zu wenig verdienst, hier ein Tipp, den nur wenige wissen:Geh ins Gericht deines Landkreises. Dort kannst du einen Antrag auf einen bezahlten Anwalt stellen. Schildere ihnen den Fall und nimm am besten Gehaltszeugnisse mit. Vielen wird dieser gewährt, wenn man sich keinen eigenen leisten kann. Du zahlst einmalig zehn € und er regelt alles für dich.
Danke, super Antwort. Ich werde das so machen.
Mieterschutzbund! Danach Anwalt.
Nicht auf die betriebskostennachzahlung bestehen, da du sie nicht zahlen braucht, wenn die Frist überschritten wurde.
frist setzen wann die Kaution da sein muss und mit dem Anwalt drohen
ich gehe mal davon aus, dass es dein ehemaliger Vermieter ist
Danke für die Antwort. Wäre es ratsam nur schriftlich mit ihm zu kommunizieren?
Ja, dann hast du Nachweise, mündliches kannst du nicht beweisen
Wenn du eine (angemessene) Frist setzt macht dies Sinn. Darauf kannst du einfacher Bezug nehmen als auf eine Telefonat. (Streng genommen ist es natürlich schwer auch die schriftliche Zustellung nachzuweisen) Nach ablauf der Frist rollen dann eben die Folgen.
Ob man deshalb jeden telefonischen kontakt unterbinden soll .. weiss ich nicht. Manches lässt sich dann auch noch schnell per telefon klären wenn er denn loslegt. aber naja deine entscheidung
Nicht auf die betriebskostennachzahlung bestehen, da du sie nicht zahlen braucht, wenn die Frist überschritten wurde.
Und ein Guthaben soll der Fragesteller nicht zurück bekommen deiner Meinung nach?
Als Mieter weiß man normalerweise ob man eine Nachzahlung hat oder eine Gutschrift
Da die Frist aber abgelaufen ist, kann er trotzdem darauf bestehen und selbst prüfen ob er ein Guthaben hat.
Aber er muss nicht nachzahlen, wenn die Frist abgelaufen ist
Gerade deswegen sollte er die Abrechnung ja anfordern. Für ihn ist es kein Risiko, aber vielleicht hat er noch Guthaben, dass er zurückbekommen sollte.
Nicht auf die betriebskostennachzahlung bestehen, da du sie nicht zahlen braucht, wenn die Frist überschritten wurde.
Dieser Satz ist für mich nicht nachvollziehbar.
Nach dem Text des TE, gehe ich davon aus, dass er nicht mehr in der Wohnung wohnt, da er ja auch seine Kaution zurück haben möchte.
Das wird schon seine Gründe haben, wenn du nicht zahlst fliegst du eben raus
??? Ich wohne in einer neuen Wohnung. Die Wohnungübergabe wurde auch schon abgeschlossen, es wurden keine Schäden festgestellt. Wer lesen kann hat Vorteile.
Der Mieter wird schon im Recht sein, du bist nur zu Gast und wohnst dort für Geld
??? sorry, aber du verstehst die Frage nicht.
Der Fragesteller wohnt bei diesem Vermieter nicht mehr, um den es geht!
Danke für deine Antwort. Ich weiß, dass er mir 130€ von ihm zurück bekomme, da er das vor einigenen Monaten erwähnt hat. Bekommen habe ich aber nichts. Ich wohne zudem seit Ende September nicht mehr dort.