Vermieter zahlt Kaution nicht zurück und reagiert auf Briefe nicht
Hallo. Ich habe bis September 09 in einer Wohnung gewohnt, diese ordnungsgemäß verlassen und immer alle Mieten bezahlt. Die Kaution waren damals 700 €. Nun habe ich bis heute kein Geld gesehen. Ich war im Januar 2010 beim Vermieter im Geschäft. Mit einer weiteren Person. Daraufhin schrieb er sich nochmal meine Kontodaten auf und verprach das Geld zu überweisen. Da wir nicht in derselben Stadt wohnen, kann ich da nicht gleich hinfahren. Es kam kein Geld an. Darauhin habe ich 3 Mal eine Mahnung mit Einschreiben+Rückschein geschickt. Alle Briefe kamen wieder zurück, weil er sie nicht abgeholt hat. Was kann man jetzt tun?
25 Antworten
gehe zum Anwalt. Grundsätzlich hat jedoch der Vermieter das Recht einen Teil der Kaution zurückzubehalten, wenn die Betriebskostenabrechnung noch nicht erstellt worden ist.
Noch nicht. Er hat dafür ein Jahr Zeit.
ich kann dir nur raten, geh wirklich zum Anwalt. wenn du deinen Vermieter schon öfters in Verzug gesetzt hast und er nicht reagiert hat, muß er auch die Kosten für den Anwalt von dir bezahlen. Der Anwalt wird ihn nochmals anschreiben - wenn er dann immer noch nicht reagiert, wirst du ihn wohl verklagen müssen. Jedoch ist es eine prikäre Lage, wenn doch noch irgendwelche Mängel bei der Übergabe bestehen sollten. Habt ihr ein Übergabeprotokoll erstellt, wo dein Vermieter versichert hat, daß die Wohnung in einem einwandfreien Zustand ist ?!
Würde da auch mit einem Anwalt loslegen!
Aber iR kann die Kaution ja mindestens 1 Jahr zurückgehalten werden "meine ich"! Da er aber bereits zahlen wollte und nicht reagiert ist der Anwalt wohl die richtige Lösung!
Ich bin nicht sicher, dass die Kaution schon fällig ist. Ich glaube, der Vermieter kann sie einbehalten, bis die Nebenkosten abgerechnet sind.
Nein, kann er nicht. Ein Vermieter kann sich nicht darauf berufen, dass die NK-Abrechnung aussteht. Dafür kann allerdings ein Einbehalt gemacht werden.
Es war ein Zeitvertrag. 30.08.2008 - 30.08.2009. Es waren 3 Einschreiben mit Rückschein. Anwalt oder Amtsgericht und dort das gerichtliche Mahnverfahren einleiten?
Wenn die Nebenkostenabrechnung noch aussteht, und das wäre als erstes zu prüfen, nutzt weder Mahnbescheid noch Anwalt. Erst wenn abgerechnet ist oder es sich um eine Warmmiete (Pauschalmiete) handelt, ist der Mahnbescheid sinnvoll.
Sind die Nebenkosten schon abgerechnet? Erst dann muss der Vermieter zurückzahlen.
Kannst ihm ein Einwurfeinschreiben senden.. ist günstiger und gilt als zugestellt, wenn der Briefträger es eingeworfen hat (mit Nachweis!).
die müsste inzwischen erstellt sein