Autounfall, Versicherung will mir teilschuld anhängen?

10 Antworten

Zuallererst ist es schon mal gut, daß Du den Unfall von der Polizei hast aufnehmen lassen. Wichtig ist auch, daß das Polizeiprotokoll die Schuld auf seiten des Unfallgegners ausweist und das Schuldeingeständnis des anderen Fahrers ebenfalls protokolliert ist. Beides scheint ja der Fall zu sein. Der Versicherung des Unfallgegners steht es jederzeit frei, ihr als ungerechtfertigt erscheinende Ansprüche abzuwehren. Inwieweit sie damit vor Gericht Erfolg haben dürfte, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde der eigenen Versicherung mitteilen, daß Du keinerlei Teilschuld akzeptierst und ggf. Klage einreichst. Entweder beschreitet Deine Versicherung des Klageweg oder Du machst es. So wie Du die Sachlage beschreibst, bist Du meines Erachtens sehr gut aufgestellt.

Eine Teilschuld im Straßenverkehr ergibt sich grundsätzlich aus der Betriebsgefahr des Autos. Das hier die Versicherung es versucht anzurechnen ist normal. Aber grundsätzlich kann die schuld auch Alleine auf einen umgelegt werden, das ist dann aber einzelfallabhängig.

Crack  14.01.2020, 12:20

Die Betriebsgefahr kommt i.d.R. dann zum Tragen, wenn Nicht-Motorisierte beteiligt sind.

Dass sie bei einem Unfall zwischen 2 PKW herangezogen wird, ist Unsinn.
Denn beide sind motorisiert, somit würde die Betriebsgefahr bei Beiden greifen bzw. sich gegeneinander aufheben. Außerdem gäbe es dann ja überhaupt keinen Unfall mehr mit klarer Schuldfrage und wahrscheinlich jeder Fall würde vor Gericht enden, ist aber nicht so.

nanfxD  14.01.2020, 12:28
@Crack

hast du dafür eine quelle

nanfxD  14.01.2020, 13:46
@wattdennnu2

ja aber da steht doch nicht drin das die Betriebsgefahr nicht auf einen Unfall zwischen zwei KFZ angewendet wird oder habe ich etwas überlesen?

Die Versicherung kann gar dir gar nichts anhängen. Das kann nur ein Gericht / Richter. Und genau da wird der Fall wohl landen (vermute ich).

Da die Polizisten auch als Zeugen geladen werden und schon am Unfallort gesagt hätten die Sachlage ist klar wird es auch vor Gericht nicht anders ausgehen. Nur dann eben zu 100% zu deinen Gunsten.

Sobald es um die Schuldfrage geht hat die Polizei eh nichtsmehr zu melden sondern ist maximal zeuge. Ausserdem hängt dir kein Versicherer was an ohne Grund. Lad doch mal bitte die Ablehnung vom VR bzw die Begrundung hoch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Letztlich ist es Sache eines Gerichtes, das zu beurteilen. wenn so ein Fall vor Gericht landet, läuft es übrigens meistens auf eine kleine Teilschuld hinaus. Die ergibt sich allein durch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs. wenn du rechtsschutzversichert bist, lehne dich zurück und lass das den Anwalt klären. Aber viel Spaß – es kann noch ein langer Weg werden.