Autounfall, Versicherung will mir teilschuld anhängen?
Hallo zusammen, kurz zum Unfallhergang: Ich fuhr an eine Kreuzung mit einer Rechts vor Links Regelung heran. Es war mittags, also hell, da die Kreuzung bekannt dafür ist das sie übersehen wird hielt in an der Kreuzung an, mein erster blick ging nach links - frei, gerade aus und rechts ebenfalls frei, kein auto in sicht, also fuhr ich an, in der mitte der Kreuzung (ich wollte links abbiegen) kam von links ein auto angefahren, der Fahrer wollte einen bogen um mich herum fahren (statt zu bremsen?! keine ahnung was das sollte) jedenfalls fuhr ich ihm dann seitlich rein, mein auto kam sofort zum stillstand, er fuhr noch gute 10 meter weiter bis er zum stehen kam. er hat seine schuld sofort eingesehen trotzdem habe ich die polizei dazu geholt, auch diese haben die schuld klar bei dem anderen gesehen da dieser die vorfahrtsregelung missachtet hat. kurz um mein auto ist totalschaden (schaden 4100 restwert 2500)
die Versicherung zögert nun heraus und versucht mir einen teilschuld an zu hängen. ein anwalt wurde vom autohaus wo das gutachten erstellen lassen hat eingeschaltet und der ist an der sache dran aber meine frage wäre nun, polizei sagt mich trifft keine schuld, kann die versicherung mir totzdem eine teilschuld anhängen? ich brauche das geld um mir ein anderes auto zulegen zu können aber das interesiert die versicherung nicht.
10 Antworten
Zuallererst ist es schon mal gut, daß Du den Unfall von der Polizei hast aufnehmen lassen. Wichtig ist auch, daß das Polizeiprotokoll die Schuld auf seiten des Unfallgegners ausweist und das Schuldeingeständnis des anderen Fahrers ebenfalls protokolliert ist. Beides scheint ja der Fall zu sein. Der Versicherung des Unfallgegners steht es jederzeit frei, ihr als ungerechtfertigt erscheinende Ansprüche abzuwehren. Inwieweit sie damit vor Gericht Erfolg haben dürfte, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde der eigenen Versicherung mitteilen, daß Du keinerlei Teilschuld akzeptierst und ggf. Klage einreichst. Entweder beschreitet Deine Versicherung des Klageweg oder Du machst es. So wie Du die Sachlage beschreibst, bist Du meines Erachtens sehr gut aufgestellt.
Eine Teilschuld im Straßenverkehr ergibt sich grundsätzlich aus der Betriebsgefahr des Autos. Das hier die Versicherung es versucht anzurechnen ist normal. Aber grundsätzlich kann die schuld auch Alleine auf einen umgelegt werden, das ist dann aber einzelfallabhängig.
hast du dafür eine quelle
ja aber da steht doch nicht drin das die Betriebsgefahr nicht auf einen Unfall zwischen zwei KFZ angewendet wird oder habe ich etwas überlesen?
Die Versicherung kann gar dir gar nichts anhängen. Das kann nur ein Gericht / Richter. Und genau da wird der Fall wohl landen (vermute ich).
Da die Polizisten auch als Zeugen geladen werden und schon am Unfallort gesagt hätten die Sachlage ist klar wird es auch vor Gericht nicht anders ausgehen. Nur dann eben zu 100% zu deinen Gunsten.
Sobald es um die Schuldfrage geht hat die Polizei eh nichtsmehr zu melden sondern ist maximal zeuge. Ausserdem hängt dir kein Versicherer was an ohne Grund. Lad doch mal bitte die Ablehnung vom VR bzw die Begrundung hoch.
Letztlich ist es Sache eines Gerichtes, das zu beurteilen. wenn so ein Fall vor Gericht landet, läuft es übrigens meistens auf eine kleine Teilschuld hinaus. Die ergibt sich allein durch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs. wenn du rechtsschutzversichert bist, lehne dich zurück und lass das den Anwalt klären. Aber viel Spaß – es kann noch ein langer Weg werden.
Die Betriebsgefahr kommt i.d.R. dann zum Tragen, wenn Nicht-Motorisierte beteiligt sind.
Dass sie bei einem Unfall zwischen 2 PKW herangezogen wird, ist Unsinn.
Denn beide sind motorisiert, somit würde die Betriebsgefahr bei Beiden greifen bzw. sich gegeneinander aufheben. Außerdem gäbe es dann ja überhaupt keinen Unfall mehr mit klarer Schuldfrage und wahrscheinlich jeder Fall würde vor Gericht enden, ist aber nicht so.