Autounfall in Italien - was geht an die Versicherung?

4 Antworten

Anders als in Deutschland kommt bei einem Unfall keine Polizei

Das ist in D unter WIMRE € 3.000.-- Schadenshöhe auch so.

Die Schuldfrage konnte nicht wirklich geklärt werden.

Das ist auch in Italien Sache des Gerichts, nicht der Polizei.

Wir mussten nun 5 Wochen auf unser Auto warten, was durch den ADAC nun endlich an unsere Werkstatt gesendet wurde.

Wenn das KFZ nicht mehr fahrtüchtig war, muss es entweder vor Ort repariert (Kostenübernahme) oder eben nach D überführt werden auf einem Transporter.

Heute haben wir einen Kostenvoranschlag bekommen. Wir fragen uns nun, wie wir im nächsten Schritt vorgehen sollen.

Hattet ihr denn keine GrüneKarte dabei und auch nicht die des Unfallgegners eingeholt? Dafür ist sie doch da. Damit wäre es einfach (wenngleich auch nicht schneller) über das GrüneKarte Büro in Deutschland gegangen.

Wir sind Teilkasko versichert und müssen uns laut unserer Versicherung nun selbstständig an die Versicherung des Unfallgegners wenden.

Ja, wenn das privatrechtlich geregelt werden soll, ist das so. Warum kümmert sich euer Versicherungsberater nicht darum? Ansonsten fragt doch den ADAC.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/ausland/italien/

Wir haben hierzu auch alle Informationen, aber ehrlicherweise sind wir überfragt, wie wir hier am besten vorgehen sollen.

Dann ruft doch eure Versicherung an und fragt nach.

Ein Schreiben inkl. dem Kostenvoranschlag und mit der Bitte um Bestätigung, dass sie den Schaden übernehmen?

Das Vorgehen ist doch genau beschrieben:

Zitat:

"Schadenersatzansprüche müssen Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung in Italien anmelden oder zu Hause über den Regulierungsbeauftragten der italienischen Haftpflichtversicherung in Deutschland. Über den Zentralruf der Autoversicherer erfährt man, wer der Regulierungsbeauftragte ist (s. wichtige Telefonnummern). Stichwort Kfz-Haftpflicht: Die eigene Versicherung muss nur informiert werden, wenn Ansprüche des Unfallgegners denkbar sind."

Zitat Ende.

Bitte geht zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

BenniXYZ  12.10.2020, 20:12

"Hattet ihr denn keine GrüneKarte dabei und auch nicht die des Unfallgegners eingeholt? Dafür ist sie doch da. Damit wäre es einfach (wenngleich auch nicht schneller) über das GrüneKarte Büro in Deutschland gegangen."

Büro Grüne Karte ist nur zuständig, wenn der Unfall in Deutschland mit einem ausländischen KFZ passierte. Nicht umgedreht.

Das hört sich ja nicht so schön an.

Bei meiner kann ich buchen den Auslandsschadenschutz für wenige EURonen. Damit wird von meiner Versicherung der Schaden mit der gegnerischen Versicherung geordnet nach Deutschem Recht.

Warum hat Dein Berater/Makler/Onliner Dir diesen Baustein verweigert?

Ist ein Regress möglich?

Zumindest sollte die jetzt auch helfen, und sich nicht verstecken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hoffentlich habt ihr eine Rechtsschutzversicherung. Dann erledigt das ein Anwalt für euch.

Ohne Rechtsschutz wird das erst einmal teuer, da ihr alle möglichen Kosten vorstrecken müsstet.

Den Kostenvoranschlag und die Nutzungsausfallentschädigung sendet ihr an den gegnerischen Versicherer. Der will das wahrscheinlich in Italienisch haben.

Und dann müsst ihr HOFFEN, dass der Halter ausreichend versichert war.

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