Fußgänger aus Parklücke herausschieben, wie ist die rechtliche Situation?

11 Antworten

Solage er dabei nicht zu Schaden kommt und man ganz langsam fährt nicht!

Zu behaupten es wäre dann Nötigung ist Blödsinn, da der Fussgänger ja gar keinen Grund hat diesen Platz verteidigen zu müssen...er kann ja weggehen....

Wenn er es doch tut, ist es ja so gewollt von ihm und somit ist er selber schuld....

Die Rechtsprechung ist da leider sehr unterschiedlich. Direkt "schieben" darfst Du sicher nicht, aber cm für cm sich vortasten. Der natürliche Reflex wird ihn aus der Lücke treiben.

Ich habe mich auch schon einfach dann vor die Parklücke gestellt und die Sache hat sich dann von ganz allein erledigt. Wenn er dann vielleicht aus Wut auf die Motorhaube schlägt, kannst Du ihn wegen Sachbeschätigung anzeigen. Der wird dann sicher nie wieder eine Parklücke freihalten wollen.

Das wäre dann zumindest Nötigung. § 240 Strafgesetzbuch:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

Der Fußgänger darf den Parkplatz nicht reservieren.
D.h. der Fußgänger begeht seinerseits eine Ordnungswidrigkeit.

Dennoch ist es untersagt, das Auto als Waffe oder Meinungsverstärker einzusetzen.