Unfallschaden und Versicherung wie vorgehen?

8 Antworten

Das ist absolut möglich.

Der Schaden ist vorhanden, auch wenn er nicht repariert wird. Deswegen ist er auch zu regulieren.

Das Ganze nennt sich fiktive Abrechnung.

Du kannst den Nettobetrag vom gegnerischen Versicherer erhalten, musst aber nicht zwangsläufig (sofort) das Auto reparieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dann bekommt man doch die Reparaturkosten abzüglich der Mwst ausgezahlt oder nicht?

Möglich

Was wäre wenn man aber den Schaden dann nicht repariert, sondern mit dem Schaden weiterfährt (Verkehrstauglich) ?

Was Du mit dem Geld machst, ist Deine Sache.

Wäre das Betrug?

Nein, Dir steht Schadensersatz zu.

Weil die Versicherung zahlt ja weniger Geld wenn man sagt man lässt es nicht reparieren oder nicht?

Möglich

Nennt man fiktive Abrechnung und ist natürlich möglich. Rechne aber mit höheren Abzügen als lediglich die MwSt. Je nach Schadenhöhe kann dann auch als Totalschaden abgerechnet werden, also der Restwert abgezogen werden.

Du kannst nach "Kostenvoranschlag" oder nach "Gutachten" abrechnen. Dann wird allerdings die MwSt nicht erstattet.