KFZ an Händler verkaufen mit Schaden (verschwiegen)?
Hallo, würde einen Opel Zafira 2008 mit 180.000km bei einem Händler in Zahlung geben und auch bei diesem Händler ein anderes Fahrzeug kaufen. Der Händler hatte den Zafira auf der Hebebühne und auch eine Probefahrt gemacht (ist Händler und KFZ-Werkstatt, keine Marke)
Wir wollen den Opel Zafira abgeben, da halt, aufgrund der KM Leistung immer mal wieder was kaputt geht (Klimakompressor, mal ein Radlager etc) Zuletzt hat das Auto nach jedem „Kalt“ Starten für 3-4 Minuten laut geklackert und im Innenraum nahm man Vibrationen wahr. Dies geht aber nach besagten 3-4 Minuten weg und tritt am selben Tag nicht mehr auf. War in verschiedenen Werkstätten. Keiner weiss es genau, einer meint evnt Kettenspanner, andere Motorlager oder Keilriemen. Bei der Probefahrt des Händlers war das Problem nicht, da nur Morgens beim „Kalt“ starten.
Muss ich als Privatperson dies dem Händler bei Inzahlungnahme des KFZ mitteilen? Oder bekomme ich, wenn ich es nicht tue Probleme wegen verschwiegenem Schaden?! Er hatte Ihn ja auf der Bühne und zur Probefahrt als das Problem nicht auftrat.
5 Antworten
Arglistige Täuschung ist nie gut und kann immer zu Deinem Nachteil führen.
Wenn Dir Mängel bekannt sind, dann solltest Du diese dem Händler auch mitteilen. Kommt aber auch auf den Inzahlungnahmevertrag an, den Du unterschreiben wirst.
So richtig geil finde ich aber, dass Du einen Kfz-Händler auf's Kreuz legen möchtest, aber im Gegenzug erwartest, von keinem Kfz-Händler auf's Kreuz gelegt zu werden.
Weshalb meinst denn Du, dass der Händler weniger Rechte als Du hättest? Deine Vorgehensweise (bzw. erst einmal nur die Frage) an sich ist unmoralisch und man möchte Dir wünschen, dass er Dir ein noch schlechteres Auto andreht, als Du bei ihm abstellen wirst.
Spiele mit offenen Karten, kassiere 500 oder 100 Euro weniger für das Auto und gehe abends dafür ruhigen Gewissens schlafen.
Grüsse,
ein Autohändler
Du wirst Schäden nicht verschweigen können, denn der Händler oder ein potentieller Kunde wird den Wagen früher oder später auch mal kalt starten und dann kommt der Schaden zum Vorschein. Der Händler weiß auch, dass soetwas nicht von heute auf morgen passiert und wird sich dann sicher bei dir melden und wenn du uneinsichtig bist, wird er weitere Schritte gegen dich einleiten.
Mal unabhängig davon, dass allein aus moralischen Gründen meiner Meinung nach Wahrheit und Ehrlichkeit unumstößliche Teile eines fairen Handels sind, musst Du natürlich nur das bekannt geben, was du weißt.
Da Du (vermutlich) kein KFZ-Techniker bist, und Deiner Beschreibung zur Folge auch keine Diagnose der Geräuschentwicklung durch Fachwerkstätten möglich war, musst Du zwar keine Mutmaßungen (z. B. könnte dies und jenes sein) bekannt geben, wohl aber, dass diese Geräusche da sind.
Der Käufer -wie von Dir mitgeteilt eine KFZ-Werkstatt- soll sich selbst ein Bild davon machen.
Den Wagen warm fahren, und diesen möglichen Mangel arglistig verschweigen, ist nicht nur unfair, sondern unter Umständen auch rechtlich bedenklich, da du ja Kenntnis von einem Defekt hast, auch wenn Du diesen nicht klar zuordnen kannst. Eine plötzliche und ungewöhnliche Geräuschentwicklung deutet zweifelsohne auf einen Mangel hin.
Den muss man wenigstens einräumen bzw. so gut man es denn weiß angeben.
Du möchtest also bewusst den Händler betrügen. Echt toller Zug von dir. Wenn er es aber mit dir machen würde, würdest du ihn sicher anzeigen bzw. eine Rückabwicklung wollen.
Natürlich musst du ihm auch als Privatperson bekannte Mängel oder Schäden mitteilen.
OK, dann teilst du dem Händler das Problem des Autos auch mit. Einen Grund wird das morgendliche Klackern ja haben.
wenn es da keine nachweise gibt und du nichts von den problemen weisst kannst du es ja nicht angeben.
wenn das problem jetzt nicht auftritt ist es ok.
du musst nicht alle probleme nennen die da mal auftreten.
wenn es da keine nachweise gibt und du nichts von den problemen weisst kannst du es ja nicht angeben.
Na klar gibt es die - die stehen doch hier. Ganz klar und deutlich. Wenn jetzt der Käufer das (weshalb auch immer) findet, dann sieht es ganz finster aus --> arglistige Täuschung, Vorsatz, Schadenersatz usw.
erst mal hat da keine werkstatt einen schaden festgestellt. es wurden nur vermutungen geäussert. die vermutung von anderen muss man dem verkäufer nun nicht mitteilen oder nachweisen.
es kann auch an schlechtem sprit gelegen haben.
hey,
das problem tritt quasi 1 mal am tag auf beim ersten starten am morgen
"und du nichts von den problemen weisst"
Der Fragesteller kennt aber das Problem.
hey, ich möchte niemanden betrügen. ich möchte nur wissen, was ich rechtlich muss und was nicht, da ich mich gerne an gesetze halte ;-)