Kann mir die Unterschrift für den Erhalt einer äußerlich einwandfrei verpackten Ware später zum Vorwurf gemacht werden?
Beispiel: Ich lasse mir ein Fahrzeug, gekauft im Internet, zuschicken. Dabei könnte es sich um ein Fahrrad, Motorrad oder ähnlichem handeln. Das Fahrzeug kommt in einem großen Karton verpackt bei mir an. Die Verpackung macht äußerlich einen guten und unbeschädigten Eindruck und ich unterschreibe für den Erhalt.
Später, beim Auspacken stelle ich diverse Mängel fest. Das Fahrzeug wurde als NEU gekauft, weist aber unter anderem Gebrauchsspuren auf.
Der Händler streitet alles ab. Das Fahrzeug hätte sein Lager in einwandfreiem Zustand das Lager verlassen und schließlich hätte ich mit meiner Unterschrift den einwandfreien Zustand bestätigt.
Wie also ist die Rechtslage? Hätte ich den Spediteur eine Stunde oder länger auf die Unterschrift warten lassen müssen, bis ich eine halbwegs gründliche Abnahme vollzogen habe?
Wie sieht es mit meinem außerordentlichen Widerrufsrecht aus? Greift die gesetzliche Gewährleistung?
Der Verkäufer hatte alles abgestritten, dadurch ist während der schriftlichen Diskussion über die Mängel Zeit vergangen. Hat der Verkäufer sich evtl. durch die Diskussion über eine Frist zum Rücktritt gerettet?
3 Antworten
Du hast ja nur für den Erhalt des Paketes unterschrieben. Damit hast Du NICHT bestätigt, die Ware wie beschrieben erhalten zu haben.
Dem, was andere hier zum Thema zum Besten geben, kann ich nicht zustimmen. Nur, dass das Paket unversehrt ankam, entbindet den Verkäufer nicht von der Mängelhaftung - bestenfalls entbindet es den Paketdienst von der Haftung für Transportschäden.
Du unterschreibst, dass Du etwas erhalten hast. Nicht mehr und nicht weniger. Genau genommen ist auch der Paktdienst mit dieser Unterschrift aus nichts raus.
Mir einfach glauben oder Anwalt fragen. Ich hab aber recht. ;)
Am besten ist es immer wenn du beim erhalt nach schaust ob alles ok ist. Erst wenn du dich davon versichert hast, dass alles unbeschädigt ist - unterschreiben.
Gerade bei Autos, Roller oder anderen teueren Sachen sollte man immer vorher nachschauen.
Hallo, im Prinzip hast du das schon alles selber beantwortet.
Eine Abnahme für den Inhalt zu unterschreiben ohne auszupacken geht nicht.
Also erst auspacken, prüfen und dann ggf, unter Vorbehalt unterschreiben oder "ohne augenscheinlich feststellbare Mängel".
Du kannst ja nicht jedes Produkt (z.B. Rasenmäher, Außenborder etc) gleich testen.
Aber die Unversehrtheit kannst du logischer Weise erst bescheinigen, wenn du die Ware siehst
Danke für die schnelle Antwort.
Ich gehe mit Deiner Meinung konform.
Wo kann ich das nachlesen, wofür meine Unterschrift bei Erhalt einer Ware angesehen wird?
Wie zuvor bereits beschrieben, handelte es sich um einen äußerlich einwandfreien Karton.
Es ist selbstredend, dass bei einem bereits stark beschädigtem oder durchnässten Karton, man zumindest den Zustand des Kartons dokumentiert.