Ist diese Formulierung in der Empfangsbestätigung rechtens?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Händler muss entsprechend BGH eine zweijährige Sachmängelhaftung übernehmen. Davon kann er sich nicht befreien. Er befreit sich aber von den Sachmängel, die auch ein Laie erkennen könnte. Z.B. ein Außenspiegel ist nicht verstellbar oder Beule am Auto.

Die juristische Konsequenz ist nun der, dass die Beweispflicht für Sachmängel in den ersten 6 Monaten nach Kauf allein beim Händler liegt, danach dann bei dir. Durch deine Unterschrift auf der Quittung hast du nun den Händler von dieser Beweispflicht entbunden, die sichtbare Schäden betreffen.

Naja wenn du tatsächlich keinen Mängel rügst und das Fahrzeug nach laienhafter besichtigung mangelfrei erscheint kannst du unterschreiben damit ist seine haftung dann nur für mängel ausgeschlossen die offensichtlich sind oder bei prüfung sofort auffallen müssen, unbekannt geblievene und versteckte mängel sind auch weiterhin für dich ein grund dein gewährleistungsrecht in anspruch zu nehmen das kann durch agb gegen Verbraucher nicht eingeschränkt werden

Das ist natürlich legal! Damit sichert sich nicht der Händler ab, damit wirst DU abgesichert!

ER verspricht DIR, das das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand ist, stellt sich raus, das es nicht so ist, hat ER die A-Karte!

masters100 
Fragesteller
 17.08.2015, 00:04

Nicht, wenn ich das Dokument unterschreibe und er nicht. Ich sage damit, dass ich das Fahrzeug für einwandfrei erkläre.

DarTarus  17.08.2015, 17:07
@masters100

Nein, da tust du nicht ! ER erkllärt, das da Fahrzeug einwandfrei ist!

Die Gewährleistungspflicht des Händler bleibt davon unberührt.

"Ohne Mängelrüge" kannst Du unterschreiben, wenn Du nichts zu  meckern hast. "Einwandfrei" würde ich noch ergänzen durch "gekauft wie gesehen" oder "nach laienhafter Beurteilung".

Sollte es sich um einen seriösen Händler handeln, dann dürfte er doch nix dagegen haben, wenn Du im Rahmen einer Probefahrt (wo man ja schon mal auf Ungewöhnlichkeiten achten kann) beim ADAC (Mitgliedschaft von Vorteil) vorbeischaust...