Autohändler als Kleingewerbe?

2 Antworten

Kleingewerbe gibt es nicht. Das kennt das Gewerberecht nicht. Es gibt ein Gewerbe und das meldest du an und fertig.

Das was du wohl meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG und betrifft nur die Umsatzsteuer.

Das bedeutet, dass du bis zu einem Jahresumsatz von 17500€ ( nicht Gewinn) von der Zahlung der Umsatz ( Mehrwert) Steuer rückgestellt bist.

Das bedeutet, du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht gesondert ausweisen und du kannst deine verausgabte MwST beim Finazamt nicht gegenrechnen.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.

Beim Autohandel wärst du schon beim verkauf nur eines Mittelklassewagens, deutlich über dieser Grenze.

Zum anderen wenn es als Nebenerwerb anlaufen soll, solltest du deinen Haupt AG darüber informiern. Betreibst du den Autohandel im Wettbewerb mit deinem Arbeitgeber, oder es wird dein hauptjob dadurch beeinträchtigt, kann er dir diese Nebentätigkeit absprechen.

Was steht zu Nebentätigkeiten in deinem Arbeitsvertrag?

Und für dich ganz wichtig, bevor du mit unwissen zur Selbstständigkeit gegen eine Wand läufst:

besuche zwingend einen Kurs für Existenzgründer. Denn dort erlernst du alle wichtigen Dinge und Begriffe, die ein Selbstständiger, auch im Nebenerwerb wissen muss.

Autohändler und Kleingewerbe könnte schwer werden.

Gemäß §19 Umsatzsteuergesetzt ist man Kleinunternehmer, wenn man im vorangegangen Jahr nicht mehr als 17.500,00€ Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr vorraussichtlich nicht mehr als 50.000,00€ macht.

Wenn man nur Schrottkarren verkauft könnte das passen aber sobald man vernünftige Autos verkauft kommt man ja schon mal auf 18.000,00€ für ein Fahrzeug. Wenn man davon drei verkauft hat man die Grenze im laufenden Jahr schon überschritten.

Wenn man einen Hauptjob hat, sollte man Chef erstmal fragen ob man nebenbei einen anderen Job machen darf. Der Chef kann nämlich eine zusätzliche Beschäftigung unterbinden wenn man im gleichen Bereich arbeiten möchte (Wettbewerbsverbot) oder der "Nebenjob" den Hauptjob beeinträchtig. Wenn mit dem Chef alles geklärt ist meldet man beim Rathaus ein Gewerbe an, einige Tage später sollte man Post vom Finanzamt bekommen. Dieses schickt einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung an Deinen Kumpel, der Bogen muss ausgefüllt zurück geschickt werden und dann bekommt man seine Steuernummer vom Finanzamt mitgeteilt.

Auch wenn man unter die Kleinunternehmer-Regel fällt muss man gemäß §15 Einkommensteuergesetz die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuererklärung angeben. Es müssen nämlich ALLE Einkünfte einer Person einkommensteuerrechtlich versteuert werden.