darf ich ein Kleingewerbe anmelden trotz Erwerbsminderungsrente ?

3 Antworten

Hallo Jomafe,

Sie schreiben:

darf ich ein Kleingewerbe anmelden trotz Erwerbsminderungsrente ?

Antwort:

Der Teufle steckt im Detail!

Sie sind gesetzlich und in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid ausdrücklich dazu verpflichtet, jegliche Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen mit der zuständigen DRV-Rentenanstalt abzustimmen bzw. dort zu melden!

Tun Sie dies nicht, kann Ihnen ggf. die Erwerbsminderungsrente entzogen werden!

Die Problematik bei selbstständigen Tätigkeiten liegt meist in der klaren, zeitlichen Abgrenzung pro Arbeitstag!

google>>

frag-einen-anwalt.de/Erwerbsminderungsrente-und-Gewerbe---f262188.html

Fazit:

Bevor Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, lassen Sie sich am Besten von Ihrem zuständigen DRV-Sachbearbeiter gründlich beraten und in jedem Fall das Ergebnis in einem schriftlichen Bescheid aushändigen!

Die DRV kann sehr schnell auf die Idee kommen, daß derjenige, der selbstständig tätig sein kann, auch noch über 3 Stunden pro Arbeitstag für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt belastbar ist!

Es gibt Fälle, wo sogar ehrenamtliche Tätigkeiten schädlich sein können!

Leichte Tätigkeiten sind laut DRV Pförtner, Museumswärter, Nachtportier usw.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Abgesehen davon, dass es Kleingewerbe nicht gibt, sondern nur Gewerbe als Haupt- oder (wie es bei Dir wäre) Nebenerwerb, ist der Verkauf eigener Bilder, kein Gewerbe.

Bilder, gemalt, oder als Foto, wäre eine künstlerische Tätigkeit und somit freier Beruf.

Du kannst natürlich hinzuverdinen. Aber es richtet sich danach, ob Voll- oder Teilrente. Hier die Regelung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/53414/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf